Hadith: Die geschlagene Frau mit dem grünen Fleck?
Im
Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen!
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Vorwurf
Viele
Islamkritiker weisen auf einen Hadith aus dem Sahih des Imam Bukhari hin, in
dem es heißt, dass muslimische Frauen während der Zeit des Propheten Muhammad
(s) aufgrund ihren Männern sehr litten. Sie zitieren diesen Hadith:
Rifa'a ließ
sich von seiner Frau scheiden, woraufhin 'AbdurRahmaan bin Az-Zubair Al-Qurazi
sie heiratete. 'Aisha sagte, dass die Dame (kam), einen grünen Schleier trug
(und sich bei ihr ['A'isha] wegen ihrem Ehemann beschwerte und sie zeigte ihr
eine grüne Stelle an ihrer Haut, die durch das Schlagen verursacht wurde). Es
war die Angewohnheit der Damen, sich gegenseitig zu unterstützen, und als Allahs
Gesandter kam, sagte Aisha: „Ich habe keine Frauen gesehen, die wie die
gläubigen Frauen so sehr leiden. Schau! Ihre Haut ist grüner als ihre Kleider!“
Als 'AbdurRahman hörte, dass seine Frau zum Propheten ging, kam er mit seinen
zwei Söhnen einer anderen Frau. Sie sagte: „Bei Allah! Ich habe ihm kein
Unrecht angetan, aber er ist impotent und für mich ebenso nutzlos wie dieses,“ die
Fransen ihres Gewandes haltend und zeigend. 'Abdur-Rahman sagte: „Bei Allah, O
Gesandter Allahs! Sie hat eine Lüge erzählt! Ich bin sehr stark und kann sie
befriedigen, aber sie ist ungehorsam und möchte zu Rifa'a zurückkehren.“ Allahs
Gesandter sagte zu ihr: „Wenn das deine Absicht ist, dann wisse, dass es für
dich unrechtmäßig ist, Rifa'a wieder zu heiraten – es sei denn, dass 'Abdur-Rahmaan
Geschlechtsverkehr mit dir hatte.“ Dann sah der Prophet die zwei Jungen bei 'Abdur-Rahmaan
und fragte (ihn): „Sind das deine Söhne?“ Darauf sagte 'AbdurRahman: „Ja.“ Der
Prophet sagte: „Du behauptest, was du behauptest (d. h. dass er impotent ist)?
Aber bei Allah, diese Jungen ähneln ihm wie eine Krähe einer Krähe ähnelt.“
(Sahih al-Bukhari, Band 7, Buch 72, Nummer 715)
Missionare
verwenden diesen Hadith ebenso für ihre Behauptung, dass der Prophet Muhammad
(s) angesichts der Frau, die geschlagen wurde, unrechtmäßig reagiert hat, d.h.
auf der Seite des Mannes stand, obwohl er auf der Seite der Frau stehen sollte.
1. Wurden die gläubigen Frauen zur Zeit des
Propheten gefoltert und geschlagen?
Es gibt in dem
erwähnten Hadith nichts, was darauf andeutet, dass muslimische Frauen von ihren
Ehemännern gefoltert und geschlagen wurden und dass es zu Lebzeiten des
Propheten (s) üblich war, geschweige denn, dass er es billigte. Die Aussage von
Aisha „Ich habe keine Frauen gesehen, die wie die gläubigen Frauen so sehr
leiden“ bedeutet gemäß Al-Qastallaani:
„die Härten
des Lebens zu erleiden“. [Irshaad As-Saari Lisharh Saheeh Al-Bukhari (8/435)]
Diese Aussage
der Mutter der Gläubigen ist zu erwarten, da der Hadith uns folgende
Information gibt:
Es war die
Angewohnheit der Damen, sich gegenseitig zu unterstützen,...
Dies bedeutet,
dass 'Aisha mit ihrer Aussage die Benachteiligung der Frau, die gekommen ist,
betont, weil es – wie heute oft auch – der Fall ist, dass die Geschlechter sich
gegenseitig unterstützen. Somit wollte sie unterstreichen, dass sie in einem
benachteiligten Verhältnis zum Ehemann stand.
2. Liegt hier ein Fall der häuslichen Gewalt vor?
Hat der Prophet unrechtmäßig geurteilt?
Aishas Aussage
„Ihre Haut ist grüner als ihre Kleider!“ kann sich auf Flecken beziehen, die
durch Schläge verursacht wurden, kann aber auch bedeuten, dass sie abgemagert
(sehr dünn) war. Al-'Ayni, möge Allah mit ihm barmherzig sein, kommentierte den
Hadith und sagte:
Das Grüne der Haut
könnte daran liegen, dass sie sehr dünn war oder weil sie von ihrem Ehemann 'Abd
Ar-Rahmaan geschlagen wurde. [‘Umdat Al-Qaari Sharh Saheeh Al-Bukhari 6/22]
Der Hadith an
sich spricht nur von einem grünen Fleck und gibt keinen Grund für diesen an.
Islamophobe Missionare behaupten immer, dass der grüne Fleck aufgrund
häuslicher Gewalt entstanden ist, was jedoch reine Spekulation ist. Jedoch kann
dieser grüne Fleck auch an der Haut liegen, da man bekanntlich an einigen
Stellen am Körper grüne Flecken haben kann, aber auch, wenn man abgemagert ist.
Der Fleck kann auch dadurch entstanden sein, dass man hingefallen ist – es
gibt, wie bereits erwähnt, viele Gründe
hierzu und der Hadith schweigt darüber.
Aber auch wenn
dem so wäre, ist der Prophet Muhammad (s) nicht zu tadeln. Der Grund hierfür
ist, dass die Frau sich selbst nicht aufgrund einer häuslichen Gewalt seitens ihres
Ehemannes beschwert und das ist der wichtigste Punkt.
Die Frau kommt
zum Propheten, um sich darüber zu beschweren, dass 'AbdurRahmaan impotent ist:
Sie sagte: „Bei
Allah! Ich habe ihm kein Unrecht angetan, aber er ist impotent und für mich
ebenso nutzlos wie dieses,“ die Fransen ihres Gewandes haltend und zeigend.
Der Hadith
zeigt uns also das Urteil des Propheten (s) bezüglich der Aussage der Frau,
dass ihr aktueller Mann impotent ist. Der Prophet (s) entkräftet ihre
Behauptung, indem er auf die beiden Söhne des 'AbdurRahmaan hinweist:
Der Prophet
sagte: „Du behauptest, was du behauptest (d. h. dass er impotent ist)? Aber bei
Allah, diese Jungen ähneln ihm wie eine Krähe einer Krähe ähnelt.“
Die Behauptung
also, dass der Prophet (s) bezüglich der „erlebten häuslichen Gewalt“ der Frau
unrechtmäßig urteilt, ist abzulehnen, da dies gar nicht Thema der Beschwerde
ist bzw. gar nicht die Beschwerde ist, die vorgebracht wurde.
Anmerkung: in der obigen Übersetzung, die von
Muhsin Khan entnommen wurde, steht in Klammern, dass die grüne Stelle aufgrund
des Schlagens resultierte. Dies ist lediglich ein Kommentar des Übersetzers und
nicht Originaltext des Hadith!
3. Was ist die Kernaussage des Hadith?
Der Hadith
wird gar nicht als Urteil über häusliche Gewalt betrachtet – die Thematik ist
eine andere: Gelehrte brachten diesen Hadith als Beweis hervor, dass es im
Falle einer unwiderruflichen Scheidung (dritte Scheidung) nicht erlaubt ist,
dass das geschiedene Paar wieder heiratet, bis die Frau einen anderen Mann
heiratet und die zweite Ehe vollzogen wird (und sie später geschieden wird oder
verwitwet und es sich wünscht, ihren ersten Ehemann zu heiraten). Die Sorge der
Gelehrten um diesen Hadith war in Bezug auf dieses Urteil.
4. Grüne Flecken als Ursache des Schlagens sind
nicht islamisch
Was das Urteil
über das Schlagen von Frauen betrifft, so ist es anhand vielen anderen Texten
bekannt, dass es dem Ehemann absolut verboten ist, seine Frau unter allen
Umständen hart zu schlagen und dass das zulässige disziplinarische Schlagen
nicht hart sein darf und in bestimmten Fällen als letzter Ausweg zulässig ist,
nachdem sie ermahnt und dann im Bett aufgegeben wurden.
Es wurde über
die Autorität von Jaabir berichtet, möge Allah mit ihm zufrieden sein, dass der
Prophet (s) sagte:
„... Wenn sie
das tun, dann schlagt sie, aber ohne Verletzungen zu verursachen oder Flecken
zu hinterlassen.“ [Muslim]
Der Maliki-Gelehrte
Ad-Dardeer, möge Allah mit ihm barmherzig sein, schrieb:
Ermahnung
bedeutet, der ungehorsamen Ehefrau sanft zu empfehlen, ihrem Ehemann zu
gehorchen und die Fehler zu vermeiden, die sie macht. Wenn sich die Ermahnung
als unwirksam erweist, dann hat der Ehemann das Recht, sie im Bett aufzugeben,
d.h. keine Intimität mit ihr zu haben, in der Hoffnung, dass sie ihre
Handlungen überdenkt und ihren Ungehorsam unterlässt. Wenn es sich als
unwirksam erwiesen hat, sie im Bett aufzugeben, dann wird es dem Ehemann als
letzter Ausweg gestattet, sie zu disziplinieren, indem er sie leicht schlägt,
ohne einen körperlichen Schaden anzurichten. Das Schlagen in diesem Kontext
muss ohne Verletzung, Knochenbruch sein oder dem Hinterlassen von Flecken am
Körper, während um jeden Preis vermieden wird, das Gesicht oder besonders
sensible Stellen zu treffen. Es ist unzulässig für den Ehemann, seine Frau hart
zu schlagen, selbst wenn er wüsste, dass dies der einzig wirksame Weg ist, sie
dazu zu bringen, ihren Ungehorsam aufzugeben. Falls er dies tut, dann ist sie
gesetzlich berechtigt, die Scheidung zu beantragen und er ist haftbar für
Qisaas (Vergeltung). Die Reihenfolge dieser Stadien der Disziplinierungsmethoden
muss befolgt werden und der Ehemann sollte sich nicht für eine letztere Methode
entscheiden, es sei denn, er glaubt, dass die frühere unwirksam ist.
Es sollte
angemerkt werden, dass, obwohl es dem Ehemann erlaubt ist, seine ungehorsame
Ehefrau in bestimmten Situationen zu schlagen, es besser ist, dies zu
vermeiden.
Al-Bayhaqi,
möge Allah mit ihm barmherzig sein, schrieb:
Ash-Shaafi'i
kommentierte die Version des Hadith, die über die Autorität von Abu Sa'id
berichtet wurde. Er sagte: „Es scheint, dass der Prophet (s) das Schlagen als
eine Wahl verbot und es nur dann für zulässig hielt, wenn er ihren schweren
Ungehorsam fürchtete und dass seine Wahl für sie war, sie nicht zu schlagen, da
er sagte: „Der beste von euch wird (seine Frauen) nicht schlagen.“ [Ma‘rifat
As-Sunan wal-Aathaar]
Somit sehen
wir, dass die grüne Stelle an ihrer Haut –wenn sie durchs Schlagen entstanden ist
– überhaupt nicht islamisch ist, sodass es absurd wäre, zu behaupten, der
Prophet (s) hätte in diesem Hadith in irgendeiner Form toleriert, dass die Frau
durchs Schlagen eine grüne Stelle an ihrer Haut bekam, obwohl das Urteil des
Propheten (s) im Hadith gar nicht diese Beschwerde zum Gegenstand hat.
5. Die Reaktion des Propheten auf häusliche Gewalt
Der Fehler der
Islamkritiker ist es, dass sie den obigen Hadith als Grundlage für eine
angebliche Unmoral des Propheten verwenden, obwohl der Hadith nicht über eine
Frau berichtet, die sich aufgrund der häuslichen Gewalt seitens des Ehemannes
beim Propheten beschwert. Aus diesem Grund ist die Kritik der Islamophoben
nicht begründet.
Es gibt jedoch
klare Ahadith, in denen Frauen sich aufgrund einer häuslichen Gewalt beschwert
haben. Schauen wir uns hierbei die Reaktion des Propheten an, als er mit der
Misshandlung einer Ehefrau konfrontiert wurde:
Ali ibn Abu
Talib berichtete: Die Frau des Al-Walid ibn ‘Uqbah kam zum Gesandten Allahs,
Friede und Segnungen seien auf ihm, und beschwerte sich bei ihm, sagend: „O Gesandter Allahs, Al-Walid hat mich
geschlagen!“ Der Prophet sagte: „Sage ihm: Der Prophet hat mir Schutz gewährt.“
Sie kehrte später zurück und sagte: „Er gab mir nichts als mehr Schläge!“ Der
Prophet riss ein Stoffstück von seinem Hemd und er sagte: „Sage ihm: Wahrlich,
der Gesandte Allahs hat mir Schutz gewährt.“ Sie kehrte später zurück und
sagte: „Er gab mir nichts als mehr Schläge!“ Der Prophet erhob seine Hände und
sagte: „O Allah, Du musst Dich um Al-Walid kümmern, denn er hat gegen mich
zweimal gesündigt.“ (Musnad Ahmad 1257, Klassifizierung: Sahih)
Yahya ibn
Sa’id berichtete: Habibah bint Sahl war die Ehefrau des Thabit ibn Qais und sie
war die Nachbarin des Gesandten Allahs, Friede
und Segnungen seien auf ihm. Thabit schlug sie, so erschien sie an der Türe des
Propheten und sagte: „Thabit und ich können nicht länger verheiratet sein.“ Der
Prophet sagte zu Thabit: „Nimm, was sie dir schuldet, und lass sie ihren Weg
gehen.“ (Sunan al-Dārimī 2200, Klassifizierung: Sahih)
An zumindest
zwei einzelnen Fällen hat der Prophet (s) einen Mann von seiner Frau getrennt,
weil er sie physisch missbraucht hat. Wenn man diese Reaktion des Propheten (s)
auf den obigen Hadith überträgt, so würde der Prophet (s) ebenfalls auf diese
Weise reagieren, wenn die Frau sich beschwert hätte, dass 'AbdurRahmaan sie
schlägt, denn wir haben gesehen, dass das Hinterlassen von grünen Flecken oder
die Verletzung der Frau islamisch gesehen nicht erlaubt ist.
6. Der Ehefrau ist es gestattet, bei häuslicher
Gewalt nach der Scheidung zu trachten
Anhand den
vorhin erwähnten Ahadith haben klassische Gelehrte (wie auch Ad-Dardeer in
seiner obigen Aussage) die Ansicht vertreten, dass die Frau das Recht hat, nach
der Scheidung zu trachten, wenn der Ehemann sie verletzt – egal ob physisch,
verursacht durch ein Schlagen oder emotional, indem sie beleidigt oder
vernachlässigt wird.
Khalil
al-Jundi schreibt:
Sie mag die
Scheidung aufgrund des Schadens, welcher verursacht wurde, einreichen. (Mukhtaṣar
Khalīl 1/111)
Und Al-Dardir schreibt:
Die Frau mag
eine Scheidung von ihrem Ehemann einreichen – aufgrund des Schadens, der bei
ihr verursacht wurde, welcher nicht rechtmäßig erlaubt ist, wie beispielsweise,
dass man sie vernachlässigt, ohne rechtmäßige Notwendigkeit oder dass man sie
ebenso schlägt oder dass man sie oder ihre Eltern beleidigt. (al-Sharḥ al-Kabīr
2/345)
Schlussendlich
hat der Prophet (s) die muslimischen Männer eindringlich dazu ermuntert, Frauen
im Allgemeinen und die Ehefrauen insbesondere, mit großem Respekt zu behandeln.
Der Maßstab des männlichen Charakters ist direkt zu seiner Behandlung der
Frauen verbunden.
Abu Huraira
berichtete: Der Gesandte Allahs, Friede und Segnungen seien auf ihm, sagte:
„Der Vollständigste der Gläubigen im Glauben sind jene mit dem hervorragendsten
Charakter und die besten von euch sind die besten im Verhalten zu ihren Frauen.
(Sunan al-Tirmidhī 1162, Klassifizierung: Sahih)
- Erstellt durch Granit Istogu und Khalid
abdul-Musawwir
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