Hadith: Die geschlagene Frau mit dem grünen Fleck?



Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen!
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Vorwurf
Viele Islamkritiker weisen auf einen Hadith aus dem Sahih des Imam Bukhari hin, in dem es heißt, dass muslimische Frauen während der Zeit des Propheten Muhammad (s) aufgrund ihren Männern sehr litten. Sie zitieren diesen Hadith:
Rifa'a ließ sich von seiner Frau scheiden, woraufhin 'AbdurRahmaan bin Az-Zubair Al-Qurazi sie heiratete. 'Aisha sagte, dass die Dame (kam), einen grünen Schleier trug (und sich bei ihr ['A'isha] wegen ihrem Ehemann beschwerte und sie zeigte ihr eine grüne Stelle an ihrer Haut, die durch das Schlagen verursacht wurde). Es war die Angewohnheit der Damen, sich gegenseitig zu unterstützen, und als Allahs Gesandter kam, sagte Aisha: „Ich habe keine Frauen gesehen, die wie die gläubigen Frauen so sehr leiden. Schau! Ihre Haut ist grüner als ihre Kleider!“ Als 'AbdurRahman hörte, dass seine Frau zum Propheten ging, kam er mit seinen zwei Söhnen einer anderen Frau. Sie sagte: „Bei Allah! Ich habe ihm kein Unrecht angetan, aber er ist impotent und für mich ebenso nutzlos wie dieses,“ die Fransen ihres Gewandes haltend und zeigend. 'Abdur-Rahman sagte: „Bei Allah, O Gesandter Allahs! Sie hat eine Lüge erzählt! Ich bin sehr stark und kann sie befriedigen, aber sie ist ungehorsam und möchte zu Rifa'a zurückkehren.“ Allahs Gesandter sagte zu ihr: „Wenn das deine Absicht ist, dann wisse, dass es für dich unrechtmäßig ist, Rifa'a wieder zu heiraten – es sei denn, dass 'Abdur-Rahmaan Geschlechtsverkehr mit dir hatte.“ Dann sah der Prophet die zwei Jungen bei 'Abdur-Rahmaan und fragte (ihn): „Sind das deine Söhne?“ Darauf sagte 'AbdurRahman: „Ja.“ Der Prophet sagte: „Du behauptest, was du behauptest (d. h. dass er impotent ist)? Aber bei Allah, diese Jungen ähneln ihm wie eine Krähe einer Krähe ähnelt.“ (Sahih al-Bukhari, Band 7, Buch 72, Nummer 715)
Missionare verwenden diesen Hadith ebenso für ihre Behauptung, dass der Prophet Muhammad (s) angesichts der Frau, die geschlagen wurde, unrechtmäßig reagiert hat, d.h. auf der Seite des Mannes stand, obwohl er auf der Seite der Frau stehen sollte.
1. Wurden die gläubigen Frauen zur Zeit des Propheten gefoltert und geschlagen?
Es gibt in dem erwähnten Hadith nichts, was darauf andeutet, dass muslimische Frauen von ihren Ehemännern gefoltert und geschlagen wurden und dass es zu Lebzeiten des Propheten (s) üblich war, geschweige denn, dass er es billigte. Die Aussage von Aisha „Ich habe keine Frauen gesehen, die wie die gläubigen Frauen so sehr leiden“ bedeutet gemäß Al-Qastallaani:
„die Härten des Lebens zu erleiden“. [Irshaad As-Saari Lisharh Saheeh Al-Bukhari (8/435)]
Diese Aussage der Mutter der Gläubigen ist zu erwarten, da der Hadith uns folgende Information gibt:
Es war die Angewohnheit der Damen, sich gegenseitig zu unterstützen,...
Dies bedeutet, dass 'Aisha mit ihrer Aussage die Benachteiligung der Frau, die gekommen ist, betont, weil es – wie heute oft auch – der Fall ist, dass die Geschlechter sich gegenseitig unterstützen. Somit wollte sie unterstreichen, dass sie in einem benachteiligten Verhältnis zum Ehemann stand.
2. Liegt hier ein Fall der häuslichen Gewalt vor? Hat der Prophet unrechtmäßig geurteilt?
Aishas Aussage „Ihre Haut ist grüner als ihre Kleider!“ kann sich auf Flecken beziehen, die durch Schläge verursacht wurden, kann aber auch bedeuten, dass sie abgemagert (sehr dünn) war. Al-'Ayni, möge Allah mit ihm barmherzig sein, kommentierte den Hadith und sagte:
Das Grüne der Haut könnte daran liegen, dass sie sehr dünn war oder weil sie von ihrem Ehemann 'Abd Ar-Rahmaan geschlagen wurde. [‘Umdat Al-Qaari Sharh Saheeh Al-Bukhari 6/22]
Der Hadith an sich spricht nur von einem grünen Fleck und gibt keinen Grund für diesen an. Islamophobe Missionare behaupten immer, dass der grüne Fleck aufgrund häuslicher Gewalt entstanden ist, was jedoch reine Spekulation ist. Jedoch kann dieser grüne Fleck auch an der Haut liegen, da man bekanntlich an einigen Stellen am Körper grüne Flecken haben kann, aber auch, wenn man abgemagert ist. Der Fleck kann auch dadurch entstanden sein, dass man hingefallen ist – es gibt, wie  bereits erwähnt, viele Gründe hierzu und der Hadith schweigt darüber. 
Aber auch wenn dem so wäre, ist der Prophet Muhammad (s) nicht zu tadeln. Der Grund hierfür ist, dass die Frau sich selbst nicht aufgrund einer häuslichen Gewalt seitens ihres Ehemannes beschwert und das ist der wichtigste Punkt.
Die Frau kommt zum Propheten, um sich darüber zu beschweren, dass 'AbdurRahmaan impotent ist:
Sie sagte: „Bei Allah! Ich habe ihm kein Unrecht angetan, aber er ist impotent und für mich ebenso nutzlos wie dieses,“ die Fransen ihres Gewandes haltend und zeigend.
Der Hadith zeigt uns also das Urteil des Propheten (s) bezüglich der Aussage der Frau, dass ihr aktueller Mann impotent ist. Der Prophet (s) entkräftet ihre Behauptung, indem er auf die beiden Söhne des 'AbdurRahmaan hinweist:
Der Prophet sagte: „Du behauptest, was du behauptest (d. h. dass er impotent ist)? Aber bei Allah, diese Jungen ähneln ihm wie eine Krähe einer Krähe ähnelt.“
Die Behauptung also, dass der Prophet (s) bezüglich der „erlebten häuslichen Gewalt“ der Frau unrechtmäßig urteilt, ist abzulehnen, da dies gar nicht Thema der Beschwerde ist bzw. gar nicht die Beschwerde ist, die vorgebracht wurde.
Anmerkung: in der obigen Übersetzung, die von Muhsin Khan entnommen wurde, steht in Klammern, dass die grüne Stelle aufgrund des Schlagens resultierte. Dies ist lediglich ein Kommentar des Übersetzers und nicht Originaltext des Hadith!
3. Was ist die Kernaussage des Hadith?
Der Hadith wird gar nicht als Urteil über häusliche Gewalt betrachtet – die Thematik ist eine andere: Gelehrte brachten diesen Hadith als Beweis hervor, dass es im Falle einer unwiderruflichen Scheidung (dritte Scheidung) nicht erlaubt ist, dass das geschiedene Paar wieder heiratet, bis die Frau einen anderen Mann heiratet und die zweite Ehe vollzogen wird (und sie später geschieden wird oder verwitwet und es sich wünscht, ihren ersten Ehemann zu heiraten). Die Sorge der Gelehrten um diesen Hadith war in Bezug auf dieses Urteil.
4. Grüne Flecken als Ursache des Schlagens sind nicht islamisch
Was das Urteil über das Schlagen von Frauen betrifft, so ist es anhand vielen anderen Texten bekannt, dass es dem Ehemann absolut verboten ist, seine Frau unter allen Umständen hart zu schlagen und dass das zulässige disziplinarische Schlagen nicht hart sein darf und in bestimmten Fällen als letzter Ausweg zulässig ist, nachdem sie ermahnt und dann im Bett aufgegeben wurden.
Es wurde über die Autorität von Jaabir berichtet, möge Allah mit ihm zufrieden sein, dass der Prophet (s) sagte:
„... Wenn sie das tun, dann schlagt sie, aber ohne Verletzungen zu verursachen oder Flecken zu hinterlassen.“ [Muslim]
Der Maliki-Gelehrte Ad-Dardeer, möge Allah mit ihm barmherzig sein, schrieb:
Ermahnung bedeutet, der ungehorsamen Ehefrau sanft zu empfehlen, ihrem Ehemann zu gehorchen und die Fehler zu vermeiden, die sie macht. Wenn sich die Ermahnung als unwirksam erweist, dann hat der Ehemann das Recht, sie im Bett aufzugeben, d.h. keine Intimität mit ihr zu haben, in der Hoffnung, dass sie ihre Handlungen überdenkt und ihren Ungehorsam unterlässt. Wenn es sich als unwirksam erwiesen hat, sie im Bett aufzugeben, dann wird es dem Ehemann als letzter Ausweg gestattet, sie zu disziplinieren, indem er sie leicht schlägt, ohne einen körperlichen Schaden anzurichten. Das Schlagen in diesem Kontext muss ohne Verletzung, Knochenbruch sein oder dem Hinterlassen von Flecken am Körper, während um jeden Preis vermieden wird, das Gesicht oder besonders sensible Stellen zu treffen. Es ist unzulässig für den Ehemann, seine Frau hart zu schlagen, selbst wenn er wüsste, dass dies der einzig wirksame Weg ist, sie dazu zu bringen, ihren Ungehorsam aufzugeben. Falls er dies tut, dann ist sie gesetzlich berechtigt, die Scheidung zu beantragen und er ist haftbar für Qisaas (Vergeltung). Die Reihenfolge dieser Stadien der Disziplinierungsmethoden muss befolgt werden und der Ehemann sollte sich nicht für eine letztere Methode entscheiden, es sei denn, er glaubt, dass die frühere unwirksam ist.
Es sollte angemerkt werden, dass, obwohl es dem Ehemann erlaubt ist, seine ungehorsame Ehefrau in bestimmten Situationen zu schlagen, es besser ist, dies zu vermeiden.
Al-Bayhaqi, möge Allah mit ihm barmherzig sein, schrieb:
Ash-Shaafi'i kommentierte die Version des Hadith, die über die Autorität von Abu Sa'id berichtet wurde. Er sagte: „Es scheint, dass der Prophet (s) das Schlagen als eine Wahl verbot und es nur dann für zulässig hielt, wenn er ihren schweren Ungehorsam fürchtete und dass seine Wahl für sie war, sie nicht zu schlagen, da er sagte: „Der beste von euch wird (seine Frauen) nicht schlagen.“ [Ma‘rifat As-Sunan wal-Aathaar]
Somit sehen wir, dass die grüne Stelle an ihrer Haut –wenn sie durchs Schlagen entstanden ist – überhaupt nicht islamisch ist, sodass es absurd wäre, zu behaupten, der Prophet (s) hätte in diesem Hadith in irgendeiner Form toleriert, dass die Frau durchs Schlagen eine grüne Stelle an ihrer Haut bekam, obwohl das Urteil des Propheten (s) im Hadith gar nicht diese Beschwerde zum Gegenstand hat.
5. Die Reaktion des Propheten auf häusliche Gewalt
Der Fehler der Islamkritiker ist es, dass sie den obigen Hadith als Grundlage für eine angebliche Unmoral des Propheten verwenden, obwohl der Hadith nicht über eine Frau berichtet, die sich aufgrund der häuslichen Gewalt seitens des Ehemannes beim Propheten beschwert. Aus diesem Grund ist die Kritik der Islamophoben nicht begründet.
Es gibt jedoch klare Ahadith, in denen Frauen sich aufgrund einer häuslichen Gewalt beschwert haben. Schauen wir uns hierbei die Reaktion des Propheten an, als er mit der Misshandlung einer Ehefrau konfrontiert wurde:
Ali ibn Abu Talib berichtete: Die Frau des Al-Walid ibn ‘Uqbah kam zum Gesandten Allahs, Friede und Segnungen seien auf ihm, und beschwerte sich bei ihm, sagend:  „O Gesandter Allahs, Al-Walid hat mich geschlagen!“ Der Prophet sagte: „Sage ihm: Der Prophet hat mir Schutz gewährt.“ Sie kehrte später zurück und sagte: „Er gab mir nichts als mehr Schläge!“ Der Prophet riss ein Stoffstück von seinem Hemd und er sagte: „Sage ihm: Wahrlich, der Gesandte Allahs hat mir Schutz gewährt.“ Sie kehrte später zurück und sagte: „Er gab mir nichts als mehr Schläge!“ Der Prophet erhob seine Hände und sagte: „O Allah, Du musst Dich um Al-Walid kümmern, denn er hat gegen mich zweimal gesündigt.“ (Musnad Ahmad 1257, Klassifizierung: Sahih)

Yahya ibn Sa’id berichtete: Habibah bint Sahl war die Ehefrau des Thabit ibn Qais und sie war die Nachbarin  des Gesandten Allahs, Friede und Segnungen seien auf ihm. Thabit schlug sie, so erschien sie an der Türe des Propheten und sagte: „Thabit und ich können nicht länger verheiratet sein.“ Der Prophet sagte zu Thabit: „Nimm, was sie dir schuldet, und lass sie ihren Weg gehen.“ (Sunan al-Dārimī 2200, Klassifizierung: Sahih)
An zumindest zwei einzelnen Fällen hat der Prophet (s) einen Mann von seiner Frau getrennt, weil er sie physisch missbraucht hat. Wenn man diese Reaktion des Propheten (s) auf den obigen Hadith überträgt, so würde der Prophet (s) ebenfalls auf diese Weise reagieren, wenn die Frau sich beschwert hätte, dass 'AbdurRahmaan sie schlägt, denn wir haben gesehen, dass das Hinterlassen von grünen Flecken oder die Verletzung der Frau islamisch gesehen nicht erlaubt ist.  
6. Der Ehefrau ist es gestattet, bei häuslicher Gewalt nach der Scheidung zu trachten
Anhand den vorhin erwähnten Ahadith haben klassische Gelehrte (wie auch Ad-Dardeer in seiner obigen Aussage) die Ansicht vertreten, dass die Frau das Recht hat, nach der Scheidung zu trachten, wenn der Ehemann sie verletzt – egal ob physisch, verursacht durch ein Schlagen oder emotional, indem sie beleidigt oder vernachlässigt wird.
Khalil al-Jundi schreibt:
Sie mag die Scheidung aufgrund des Schadens, welcher verursacht wurde, einreichen. (Mukhtaṣar Khalīl 1/111)
Und Al-Dardir schreibt:
Die Frau mag eine Scheidung von ihrem Ehemann einreichen – aufgrund des Schadens, der bei ihr verursacht wurde, welcher nicht rechtmäßig erlaubt ist, wie beispielsweise, dass man sie vernachlässigt, ohne rechtmäßige Notwendigkeit oder dass man sie ebenso schlägt oder dass man sie oder ihre Eltern beleidigt. (al-Sharḥ al-Kabīr 2/345)
Schlussendlich hat der Prophet (s) die muslimischen Männer eindringlich dazu ermuntert, Frauen im Allgemeinen und die Ehefrauen insbesondere, mit großem Respekt zu behandeln. Der Maßstab des männlichen Charakters ist direkt zu seiner Behandlung der Frauen verbunden.
Abu Huraira berichtete: Der Gesandte Allahs, Friede und Segnungen seien auf ihm, sagte: „Der Vollständigste der Gläubigen im Glauben sind jene mit dem hervorragendsten Charakter und die besten von euch sind die besten im Verhalten zu ihren Frauen. (Sunan al-Tirmidhī 1162, Klassifizierung: Sahih)
- Erstellt durch Granit Istogu und Khalid abdul-Musawwir

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