Hadith: Die beiden Monate des ‘Id sind niemals defizitär



Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen!
Danke an: www.icraa.org
Waqar Akbar Cheema, ins Deutsche übertragen durch Khalid abdul-Musawwir
1. Einführung
Ein Hadith, bei dem manche Menschen denken, dass dieser bekannten Tatsachen widerspricht, liegt uns wie folgt vor:
عن عبد الرحمن بن أبي بكرة، عن أبيه رضي الله عنه، عن النبي صلى الله عليه وسلم، قال: ” شهران لا ينقصان، شهرا عيد: رمضان، وذو الحجة
Es wurde von Abu Bakra berichtet, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede seien auf ihm, sagte: „Zwei Monate sind niemals defizitär: die beiden Monate des ‘Ȋd: Ramaḍān und Dhu al-Ḥijjah.“[1]
Es ist bekannt, dass ein Monat im Mondkalender entweder neunundzwanzig Tage oder dreißig Tage lang ist, abhängig davon, ob man den Mond gesichtet hat.
عن ابن عمر رضي الله عنهما، عن النبي صلى الله عليه وسلم، أنه قال: «إنا أمة أمية، لا نكتب ولا نحسب، الشهر هكذا وهكذا» يعني مرة تسعة وعشرين، ومرة ثلاثين
Es wurde von Ibn ‘Umar berichtet, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede seien auf ihm, sagte: „Wir sind eine ungebildete Nation. Weder schreiben wir, noch berechnen wir. Der Monat ist wie dieser und dieser, d.h. manchmal neunundzwanzig und manchmal dreißig.“[2]
Die Sichtung selbst hängt von mehreren Faktoren ab - von der Möglichkeit, den Mond an einem bestimmten Ort sichten zu können, vom Wetter des bestimmten Tages und ebenso von der menschlichen Beurteilung. Es ist dieser Aspekt, der bei der Diskussion in Hinsicht auf diesen Hadith relevant ist.
2. Verschiedene Interpretationen
Seit den frühen Tagen haben sich Gelehrte hinsichtlich den Bedeutungen dieses Hadithes unterschieden. Normalerweise liest man das als eine Behauptung, dass Ramaḍān und Dhu al-Ḥijjah niemals neunundzwanzwig Tage lang sind, sondern diese seien vielmehr immer einunddreißig-Tage-Monate. Dies ist jedoch nicht wahr.
Als Abū Dāwūd (gest. 275/889) Ahmad bin Hanbal (gest. 241/855) über diese Sache fragte, antwortete dieser: „Ich weiß nicht, was das ist. Wir sehen sie sicherlich (auch) defizitär.“[3] In einem vermutlich späteren Bericht, interpretierte Ahmad bin Hanbal diesen Hadith, indem er sagte: „Ramaḍān und Dhu al-Ḥijjah werden beide nicht im selben Jahr verringert sein. Wenn einer von ihnen verringert ist, so wird der andere vollständig sein.“[4] Manche sagten, dass sich das auf die allgemeine Situation bezieht, andere sagten, dass dies für das bestimmte Jahr gedacht war, in dem der Prophet (ﷺ) diese Aussage von sich gab.[5] Wiederum andere Gelehrte legten dies abweichend aus, was an ihrer flüchtigen Betrachtung des Hadith liegt. Ahmad bin Hanbals Zeitgenosse und Partner Isḥāq bin Rahawayh (gest. 238/853) sagte „Auch wenn er defizitär ist (aufgrund eines fehlerhaften Urteils hinsichtlich der Anzahl der Tage), war er immer noch vollständig (in Hinsicht auf die Belohnung).“[6]
3. Festlegung der Bedeutungen: Kein Defizit in Hinsicht auf die Belohnung
Es ist Isḥāq bin Rahawayhs Ansicht, welche vernünftiger ist und mit der weitmaschigen Signifikanz des Hadith in Übereinkunft steht. Um die Stärke dieser Meinung zu demonstrieren, werden wir einige Punkte auflisten.
3.1 Der Bezug auf die Absichten des Prophetentums
Es war nicht die Aufgabe des Propheten (ﷺ), Angelegenheiten der Meteorologie und andere solcher Berechnungen zu beschreiben.[7] Auch wenn es einen Bezug zu solch einem Phänomen geben sollte, so dient es dazu, einige Angelegenheiten hinsichtlich des Glaubens, der Gesetzgebung und der Benimmregel aufzudecken oder um die Herzen aufzuweichen. Zweifellos muss etwas, was der Prophet (ﷺ) angesichts eines dieser Angelegenheiten anspielt, wahr sein; diese Tatsache hilft uns dabei, den Fehler zu vermeiden, eine Bedeutung der Aussage anzunehmen, die nicht die Intention des Propheten (ﷺ) gewesen ist.
3.2 Der Prophet selbst fastete neunundzwanzig Tage lang
Es ist klar, dass der Prophet (ﷺ) nicht gemeint hat, dass diese beiden Monate nicht aus neunundzwanzig Tagen bestehen können, da der Prophet (ﷺ) laut einem anderen Bericht selbst hinsichtlich des Ramaḍān – dem Monat des Fastens - gesagt hat:
صوموا لرؤيته وأفطروا لرؤيته، فإن غمي عليكم فأكملوا العدد
Haltet das Fasten bei der Sichtung des Neumondes ein und brecht (das Fasten) bei der Sichtung des Neumondes, aber wenn der Himmel für euch zu bewölkt ist, dann vervollständigt die Zahl (zu dreißig).[8]
Obwohl es neun Monate des Ramaḍān im Leben unseres Propheten (ﷺ) gab, als das Fasten vorgeschrieben wurde (d.h. 2-10 n.H.), waren es in den meisten dieser neun Jahre neunundzwanzig Tage. Dies wurde von einer Vielzahl von Gefährten berichtet.
عن ابن مسعود، قال: لما صمنا مع النبي صلى الله عليه وسلم تسعا وعشرين أكثر مما صمنا معه ثلاثين
Ibn Mas’ud sagte: „Wir fasteten mit dem Propheten neunundzwanzig Tage lang – [dies kam] öfter [vor], als dass wir mit ihm dreißig Tage lang fasteten.“[9]
Dasselbe wurde von ‘A’isha,[10] Abu Huraira,[11] und Jabir bin ‘Abdullah berichtet.[12] Gemäß einigen waren sogar sieben von neun Ramaḍāne im Leben des Propheten neunundzwanzig Tage lang.[13]
Es ist somit klar, dass der Prophet (ﷺ) nicht gemeint haben kann, dass der Ramaḍān niemals neunundzwanzig Tage hatte, als er und seine Leute wiederholterweise das Gegenteil erfuhren. Es ist angemessen, zu betonen, dass der Überlieferer des Hadith, Abu Bakra, den Islam während der Eroberung von Taif im Jahre 9 n.H. annahm und es ist unmöglich, dass die Muslime bis zu jener Zeit keinen numerisch defizitären (d.h. neunundzwanzig Tage) Ramaḍān erlebten.[14]
3.3 Die Erwähnung des ‘Ȋd als gewöhnlich besondere Eigenschaft der beiden Monate
Der Hadith erwähnt nur zwei der zwölf Monate, was uns dazu aufruft, nach einer Eigenschaft der beiden zu finden, welche für sie gewöhnlich ist.
Die Tatsache, dass der Hadith nicht bloß Ramaḍān und Dhu al-Ḥijjah sagt, sondern die beiden Monate des ‘Ȋd – Ramaḍān und Dhu al-Ḥijjah – erwähnt, bringt uns zum Verständnis. Diese beiden Monate wurden aufgrund ihrer Relevanz in Hinsicht auf die Anbetung und der diesbezüglichen religiösen Feste hervorgehoben. Al-Ṭībī (gest. 743/1342) bemerkt:
ظاهر سياق الحديث في بيان اختصاص الشهرين بمزية ليست في سائرها، وليس  المراد أن ثواب الطاعة في سائرهما قد ينقص دونهما. فينبغي أن يحمل علي الحكم، ورفع الجناح والحرج. عما عسى أن يقع فيه خطأ في الحكم؛ لاختصاصهما بالعيدين، وجواز احتمال الخطأ فيهما، ومن ثم لم يقل: شهر رمضان وذي الحجة، والله أعلم.
Der Hadith erwähnt spezifisch zwei Monate aufgrund einer Eigenschaft, die allein bei ihnen vorliegt. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Belohnung für fromme Handlungen in anderen Monaten geringer ist. Es ist zukommend, es hinsichtlich der Beseitigung der Sünde und Schwierigkeit von demjenigen, der in seinem Urteil irren mag, zu verstehen, da die beiden Monate jene des ‘Ȋd sind und man in Bezug auf diese irren kann. Demgemäß sagt der hadith nicht einfach „Monate des Ramaḍān und Dhu al-Ḥijjah“ [sondern erwähnt sie mit einem Bezug auf ‘Ȋd.][15]
Obwohl ‘Ȋd al-Fitr auf den ersten Tag des Monats Shawal fällt, wurde auf den Ramadan als der Monat des ‘Ȋd bezogen, weil der ‘Ȋd nach ihm folgt und das Ende des Ramadan kennzeichnet. Das ist ähnlich zur Benennung der Maghrib-Gebete (nach dem Sonnenuntergang) als „witr des Tages.“[16]
3.4 Trost für jene, die bei der Sichtung des Neumonds irren mögen
In seinen Anmerkungen zu Faiḍ al-Bārī des al-Kashmiri (gest. 1353/1934), schreibt Badar ‘Alam Miruthi (gest. 1385/1965):
ظهر من مراد الطيبي أن لهذين الشهرين خصيصة ليست لغيرهما من الشهور، وهي العيدية، فإنها في هذين فقط، وإذا لا بد أن يكون الحديث راجعا إلى معنى المختص بهما، وهو أن أوهام الناس إنما تتوجه إلى نقصان في هذين، لمكان العيدين فيهما، فيزعمون: لعلهم غلطوا في عيدهم، لمكان اختلاف الأهلة، فهداهم الشرع أن لا نقص في هذين الشهرين، وليس هذا النقص راجعا إلى عدد الأيام، بمعنى أن تسعا وعشرين منهما يساوي ثلاثين في الأجر، بل إلى نقصان في عيدهم
Anhand al-Tibis Argument ist es ersichtlich, dass es für die Eigenart dieser Monate ist, welche hinter den Bezeichnungen des ‘Ȋd stecken. Es ist aufgrund den Eigenschaften des ‘Ȋd, dass Leute den Eindruck bekommen, dass Defizienz aufgrund der Möglichkeit der unterschiedlichen Sichtung des Neumonds vorliegt. Die Shari’ah teilt ihnen also mit, dass es in diesen Monaten keine Defizienz gibt. Diese Defizienz bezieht sich nicht auf die Zahl der Tage in dem Sinne, dass neunundzwanzig gleich den dreißig in ihrer Belohnung sind, sondern vielmehr im Sinne des Eindrucks oder des Irrtums hinsichtlich des ‘Ȋd.[17]
Er fährt fort, indem er hinzufügt, dass sich dies nicht gegen die Aussage des Propheten  (ﷺ) richtet, wie es von Abu Huraira berichtet wurde:
عن أبي هريرة، أن النبي صلى الله عليه وسلم قال: الصوم يوم تصومون، والفطر يوم تفطرون، والأضحى يوم تضحون 
„Das Fasten ist der Tag, an dem die Leute fasten, das Brechen des Fastens ist der Tag, an dem die Leute ihr Fasten brechen und das Opfern ist der Tag, an dem die Leute opfern.“[18]
Gemäß einer mursal Überlieferung, die durch ‘Abdullah bin Khalid bin Usaid berichtet wurde, sagte der Prophet (ﷺ) weiterhin:
يوم عرفة اليوم الذي يعرف فيه الناس
Der Tag des ‘Arafah ist der Tag, an dem die Leute sich an ‘Arafat versammeln.[19]
Ibn Hajar al-‘Asqalani (gest. 852/1448) fässt zusammen
وفائدة الحديث رفع ما يقع في القلوب من شك لمن صام تسعا وعشرين أو وقف في غير يوم عرفة
Die Implikation des hadith ist die Beseitigung des Zweifels aus dem Herzen jener, die [versehentlich nur] für neunundzwanzig Tage fasten oder bei ‘Arafah an einem anderen als den neunten Tag stehen.[20]
Eine Anzahl an prominenten Rechtswissenschaftlern, al-Sarakhsi (gest. 483/1090),[21] al-Ru’aini (gest. 954/1497),[22] al-Nawawi (gest. 676/1278),[23] und Shah Wali Ullah al-Dehlawi (gest. 1176/1762)[24] eingeschlossen, haben den hadith auf ähnliche Weise verstanden.
4. Andere Implikationen des Hadith
Der Hadith in dieser Diskussion hat gemeinsam mit anderen Überlieferungen, die eine ähnliche Bedeutung haben, welche oben zitiert wurden, folgende Implikationen:
a) Wenn ein ijtihad basierend auf eine unterschiedliche Meinung in Bezug auf die Bestimmung des Beginns des  Ramaḍān oder des ‘Ȋd Tages vorliegt, muss man als Person mit der Gemeinschaft zusammen vorgehen, da diese Tage den vorherrschend gemeinschaftlich feierlichen Aspekt haben. Al-Tirmidhi sagt, nachdem er die oben erwähnte Überlieferung des Abu Huraira erwähnt:
وفسر بعض أهل العلم هذا الحديث، فقال: إنما معنى هذا أن الصوم والفطر مع الجماعة وعظم الناس
„Einige Leute des Wissens erklärten diesen Hadith, indem sie sagten, dass dies lediglich bedeutet, dass das Fasten und das Brechen des Fastens mit der Gemeinschaft (jamā’ah) und den Menschenmassen vollzogen wird.“
b) Es beweist ebenso, dass die beiden Monate des Ramaḍān und Dhu al-Ḥijjah lediglich die Signifikanz für den Sinn der obligatorischen, jährlichen Handlungen der Anbetung tragen.
5. Zusammenfassung
Es ist somit klar, dass der Hadith als Trost für Muslime gedacht ist, dass selbst wenn sie einen Fehler bei der Sichtung des Mondes begehen, sie nicht die Belohnung des ‘Ȋd oder die besonderen Handlungen der Anbetung der beiden ‘Ȋds, die folgen, verlieren werden. Der Hadith ist nicht in der Art, dass er die Zahl der Tage in den beiden Monaten festlegt oder ähnliches.

Referenzen & Bemerkungen:
[1] Al-Bukhari, al-Sahih, Übersetzt von Muhsin Khan (Riyadh: Darussalam, 2007) Hadith 1912
[2] Al-Bukhari, al-Sahih, Hadith 1913
[3] Al-Maqdisi, Muhammad bin Muflih, al-Furu’, (Beirut: al-Resalah Publications, 2003) Band 4, 420
[4] al-Tirmidhi, al-Jami’, Übersetzt von Abu Khaliyl (Riyadh: Darussalam, 2007) Band 2, 141
[5] al-Mawardi, Abu al-Hasan, Al-Hawi al-Kabir, (Beirut: DKI, 1999) Band 3, 408
[6] al-Tirmidhi, al-Jami’, Band 2, 141
[7] Al-Banori, Yusuf, Ma’arif al-Sunan, (Karachi: Maktaba al-Banoria, 1991) Band 5, 349
[8] Muslim bin Hajjaj, al-Sahih, Übersetzt von Nasiruddin al-Khattab (Riyadh: Darussalam, 2007) Hadith 2515 (18-1081)
[9] Al-Sajistani, Abū Dāwūd, al-Sunan, Übersetzt von Nasiruddin al-Khattab (Riyadh: Darussalam, 2007) Hadith 2322; von al-Albani als sahih klassifiziert, von    Shu‘aib al-Arna’ut als sahih li-ghairihi klassifiziert
[10] Ahmad bin Hanbal, al-Musnad, (Beirut: al-Resalah Publications, 2001) Hadith 24518; von Shu‘aib al-Arna’ut als sahih klassifiziert
[11] Ibn Majah, al-Sunan, Übersetzt von Nasirrudin al-Khattab (Riyadh: Darussalam, 2007) Hadith 1658; von al-Albani als hasan sahih klassifiziert, von Shu‘aib al-Arna’ut als sahih klassifiziert
[12] Al-Daraqutni, al-Sunan, (Beirut: al-Resalah Publications, 2004) Hadith 2352; al-Tabarani, al-Mu’jam al-Awst, Hadith 5445; dessen isnad ist da’if
[13] Al-Ru’aini, Shams al-Din, Mawahib al-Jalil fi Sharh Mukhtasar Khalil, (Beirut: Dar al-Fekr, 1992) Band 2, 385
[14] Ahmad bin Hanbal, al-Musnad, Hadith 2176; von Shu’aib al-Arna’ut als hasan li-ghairihi klassifiziert, von Ahmad Shakir als sahih klassifiziert; es sollte angemerkt werden, dass die Art, auf die Abu Bakra vom Propheten überliefert hat (‘an al-nabi), nicht kategorisch ist, wenn er selbst vom Propheten (ﷺ) hörte oder anderweitig. Jedoch – da es keine andere Überlieferung dieses hadith von einem anderen Gefährten gibt – nicht einmal mit einem schwachen isnad – mag es sicher sein, anzunehmen, dass er es selbst vom Propheten (ﷺ) hörte.
[15] Al-Tibi, Sharaf al-Din, al-Kashif ‘an Haqa’iq al-Sunan, (Makkah: Maktaba Nazar Mustafa al-Baz, 1997) Band 5, 1580-1581
[16] Al-Tirmidhi, Abu ‘Isa, al-Jami’, Hadith 552; Ahmad bin Hanbal, al-Musnad, Hadith 4847; siehe al-‘Asqalani, Fath al-Bari, Band 4, 126
[17] Al-Kashmiri, Anwar Shah, & Miruthi, Badr ‘Alam, Faid al-Bari ma’ Hashia Badr al-Sari, (Beirut: DKI, 2006) Band 3, 332
[18] Al-Tirmidhi, al-Jami’, Hadith 697
[19] Al-Sajistani, Abū Dāwūd, al-Marasil, (Beirut: Al-Resalah Publications, 1408 n.H.) Hadith 149
[20] Al-‘Asqalani, Ibn Hajar, Fath al-Bari, (Beirut: Dar al-Ma’rifa, 1379) Band 4, 126
[21] Al-Sarakhsi, Abu Sahl, al-Mabsut, (Beirut: Dar al-Mar’rifa, 1993) Band 3, 78
[22] Al-Ru’aini, Shams al-Din, Mawahib al-Jalil fi Sharh Mukhtasar Khalil, Band 2, 385
[23] Al-Nawawi, al-Majmu’ Sharh Muhaddhab, (Beirut: Dar al-Fekr, o.J.) Band 6, 270
[24] Al-Dehlawi, Shah Wali Ullah, Hujjat Allah al-Baligha, (Beirut: Dar al-Jil, 2005) Band 2, 79

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