Das Verbot für 'Ali in Hinsicht auf eine erlaubte Ehe: Angebliche Inkonsistenz des Propheten
Im
Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen!
Danke an:
www.icraa.org
Waqar Akbar
Cheema & Gabriel Al Romaani, ins Deutsche übertragen durch Khalid abdul-Musawwir
Auszug
Einige
Kritiker des Islam versuchen, die Konsistenz der Handlungen des Propheten
anzugreifen - in einem Bestreben, in dem versucht wird zu zeigen, dass
Widersprüche in der Religion vorliegen. Sie tun dies, um den Islam zu
delegitimieren, sodass sie ungestört ihren Unglauben verbreiten können. Der
Islam ist weit entfernt von solchen Anschuldigungen und wenn man sich als
Individuum die Zeit nehmen würde, die ganzen Beweise anhand den Quellen
nachzuprüfen - nicht nur einige jener, welche von Personen bereitgestellt
werden, die mit islamischen Studien ungewohnt sind - dann würde man gewiss zur
korrekten Schlussfolgerung kommen. Eines dieser Anschuldigungen bezieht sich
auf die Anweisung des Propheten, seinem Cousin (welcher mit seiner Tochter verheiratet
war) nicht zu erlauben, eine andere Frau zu heiraten, welche die Tochter des
Mannes war, der einst gegen den Islam im Krieg stand. Diese Kritiker sagen,
dass es keinen Sinn ergibt, dass der Prophet Polygamie verbieten würde, während
es im Qur’an erlaubt ist und dass diese Logik unsinnig sei, da er bereits mit
der Tochter eines Mannes verheiratet war, welcher gegen den Islam gekämpft hat.
Dieser Artikel wird gewiss erklären, wieso die Anschuldigung der Kritiker falsch
ist.
1. Einführung
Eines der
wichtigsten Aspekte, welche die Leute bei ihrer Suche nach der Wahrheit
beachten sollten, sei es Religion oder das Leben allgemein, ist die Konsistenz.
Das Gegenteil der Konsistenz ist die Inkonsistenz, Doppelmoral oder der
Widerspruch. Viele Islamkritiker haben diese Anschuldigung beim Propheten
Muhammad, Friede und Segnungen Allahs seien auf ihm, angewandt, indem sie
sagten, dass er sich in einigen Fällen selbst widersprach. Diese Anschuldigung
ist ein ernster Angriff, welcher untersucht werden sollte, undzwar mit
Ehrlichkeit und Verstand. Es ist nicht ausreichend, dies zu ignorieren und es
reicht nicht aus, dies einfach als Stärkung existierender Stereotypen und Fehlverständnisse
anzunehmen. Skeptiker, Atheisten und Missionare ritten auf einer Welle der Anschuldigungen
gegenüber dem Propheten des Islam aus den unterschiedlichsten Perspektiven
heraus. Nach sorgfältiger Untersuchung der Behauptungen und Vorwürfe jedoch,
kommt man auf die Schlussfolgerung, dass solche Dinge unbegründet sind;
vielmehr basieren sie meistens auf der Hoffnung, dass rationale Gedanken jene
Angelegenheiten nicht untersuchen werden, sondern einfach so als Wahrheit annehmen
und dabei auf irgendeine Weise der wachsenden Armee der Ignoranz beitreten
werden, welche die große Unterteilung zwischen den Muslimen und Nicht-Muslimen
auf der Welt kreieren.
Dieses
Schreiben untersucht eines solcher Vorwürfe, undzwar, dass der Prophet Muhammad
seinem Schwiegersohn ‘Ali es nicht
erlaubt hat, eine zweite Ehefrau zu sich zu nehmen, obwohl Polygamie gemäß dem
Qur’an erlaubt ist.
Al-Miswar bin
Makhramah berichtet:
إن علي بن أبي طالب خطب ابنة أبي جهل على فاطمة عليها السلام، فسمعت رسول الله صلى الله عليه وسلم يخطب الناس في ذلك على منبره هذا وأنا يومئذ محتلم، فقال: «إن فاطمة مني، وأنا أتخوف أن تفتن في دينها» ، ثم ذكر صهرا له من بني عبد شمس، فأثنى عليه في مصاهرته إياه، قال: «حدثني، فصدقني ووعدني فوفى لي، وإني لست أحرم حلالا، ولا أحل حراما، ولكن والله لا تجتمع بنت رسول الله صلى الله عليه وسلم، وبنت عدو الله أبدا»
Als ‘Ali bin
Abi Talib um die Hand der Tochter des Abu Jahl bat, damit diese seine Ehefrau
neben Fatimah wird, hörte ich den Gesandten Allahs auf seiner Kanzel eine
Predigt vor den Leuten in dieser Hinsicht halten und ich hatte um jene Zeit
mein pubertäres Alter erreicht. Allahs Gesandter sagte: „Fatimah ist von mir
und ich befürchte, dass sie (aufgrund ihrer Eifersucht) Prüfungen in ihrer
Religion unterzogen wird.“ Der Prophet erwähnte dann einen seiner
Schwiegersöhne, welcher vom Stamm der ‘Abd Shams war und er pries ihn als einen
guten Schwiegersohn, sagend: „Was auch immer er sagte, war die Wahrheit und er
versprach mir und erfüllte sein Versprechen. Ich erkläre keine erlaubte Sache
für unerlaubt, noch erkläre ich eine unerlaubte Sache für erlaubt, doch bei
Allah, die Tochter des Gesandten Allahs und die Tochter des Feindes Allahs
(d.h. Abu Jahl) können niemals (als Ehefrauen eines Mannes) zusammen kommen.“[1]
Die Frage, die
sie stellen, ist, wieso der Gesandte Allahs es ‘Ali untersagte, zu heiraten,
wenn der Qur’an es einem Mann explizit erlaubt, bis zu vier Frauen zur selben
Zeit zu haben.[2] Einer dieser Kritiker geht
sogar so weit, dass er sagt, dass der Gesandte Allahs - indem er ‘Ali das Recht
der Ehe entzog, welche laut Qur’an legitim ist - wie die jüdischen Rabbiner und
christlichen Mönche vorging, welche er selbst oft verurteilte. Einer der
Kritiker sagt:
Indem er
Gläubige wie ‘Ali dazu aufruft, ihm zu gehorchen und nicht gemäß den Freiheiten
und Rechten, die durch den Qur’an festgeschrieben wurden, machte er sich selbst
neben Allah zu einem Gott.“[3]
Sie behaupten,
dass während der Prophet selbst mehrere Frauen hatte, es von sich aus
inkonsistent war, ‘Ali dergleichen nicht zu erlauben.
Darüber hinaus
behaupten sie, dass ‘Alis Antrag für die Tochter des Abu Jahl, der entschiedene
Feind der Muslime, kein Problem sein sollte, da der Prophet selbst die Tochter
eines anderen, erbitterten Feindes - Abu Sufyan (Umm Habeebah) - heiratete.
2. Die Art der Anweisung des Propheten an ‘Ali,
nicht zu heiraten
Es ist
glasklar, dass der gesegnete Prophet nicht gemeint hat, für ‘Ali ein
gesetzliches Verbot festzulegen, nicht erneut heiraten zu dürfen, während er
die Tochter des Propheten in seiner Ehe hatte. Der gesegnete Prophet sagte
kategorisch:
وإني لست أحرم حلالا، ولا أحل حراما
„Ich erkläre
keine erlaubte Sache für unerlaubt, noch erkläre ich eine unerlaubte Sache für
erlaubt.”
Es ist aus
diesem Grund lächerlich, zu sagen, dass er tat, was die jüdischen Rabbis und
christlichen Mönche zu tun pflegten, indem sie das Gesetz Allahs änderten.
3. Warum erlaubte der Prophet ‘Ali keine zweite
Ehe, obwohl dies gesetzmäßig erlaubt ist?
3.1 War es Bevorzugung und Doppelmoral?
Lasst uns klarstellen,
dass selbst wenn der Islam Polygamie erlaubt, er nicht behauptet, dass Frauen
diese Vorstellung absolut mögen. Auf natürliche Weise gesehen sind Frauen
hiermit unwohl und keine Frau liebt es, ihren Ehemann mit einer anderen Frau zu
teilen, jedoch ist es für andere soziale Abwägungen und größere Güte für die
Gemeinschaft, die der Islam erlaubt, vorteilhaft. Der Prophet Muhammad kannte
seine Tochter und wusste, dass sie einen hohen Grad der Eifersucht hatte und er
wollte nicht, dass diese zweite Ehe zu einer Versuchung ihres Glaubens wird. Er
hat in keinster Weise das Gesetz geändert; er hat in keinster Weise gesagt,
dass es für ‘Ali verboten ist, aus einer religiösen Perspektive zu heiraten.
Diese Annahme ist unbegründet und eine Entstellung der Fakten, so wie wir es
anhand der Überlieferung gesehen haben.
Das nächste
Problem, das einem womöglich einfallen könnte, ist, dass der Prophet Muhammad
seine eigene Tochter bevorzugte und Ausnahmen im Gesetz für sie traf, obwohl er
das Gesetz nicht änderte. Dies hat keine Grundlage, da wir anhand der
Überlieferung unten sehen werden, dass der Prophet eine sehr starke Äußerung
trifft, in der er seine Tochter Fatima als Beispiel einer Frau verwendet,
welche gestohlen hat. Die Leute versuchten, mit dem Propheten zu vermitteln,
sodass er diese Begebenheit übersieht; jedoch stellte er sicher, dass er ein
Beispiel hieraus bildete:
عن جابر، أن امرأة من بني مخزوم سرقت، فأتي بها النبي صلى الله عليه وسلم، فعاذت بأم سلمة زوج النبي صلى الله عليه وسلم، فقال النبي صلى الله عليه وسلم: «والله لو كانت فاطمة لقطعت يدها» ، فقطعت
Es wurde von
Jubair berichtet, dass eine Frau aus dem Stamm Makhzum Diebstahl begangen hatte
und zum Propheten gebracht wurde. Sie nahm bei Umm Salamah, der Frau des
Propheten, Zuflucht, aber der Prophet sagte: „Wenn Fatimah gestohlen hätte,
würde ich ihre Hand abschneiden.“ Und ihre Hand [d.h. die Hand der Diebin] wurde
abgeschnitten.[4]
Wir sehen klar
und deutlich, dass der Gesandte Allahs gegen die Ehe des ‘Ali mit einer anderen
Frau war, nur aufgrund des Leids, welches Fatimah getroffen hätte und dies
äußerte der Prophet lediglich, um ihren Glauben zu schützen. Jeglicher Schaden
oder Leid, emotional oder spirituell, seitens der Fatimah, würde den Propheten
verletzen, weswegen er jegliches Recht hatte, seinen Einfluss zu verwenden, um
‘Ali davon abzubringen, jegliche Handlung durchzuführen, die dazu führen
könnte. Tatsächlich hat die Familie jeder Frau das Recht darauf, dies zu tun.[5] Wir sehen, dass der Prophet sehr entschieden
darin war, die Gesetze Allahs anzuwenden, auch an seine eigene Familie, was
ebenso anhand dem obigen Beispiel klar geworden ist und ebenso anhand der
Tatsache klar wird, dass er gegen seine eigenen Verwandten Krieg führte, um das
Gesetz Allahs aufrecht zu erhalten.
3.2 ‘Ali selbst befragte den Propheten über die
Zweitehe und respektierte bereitwillig seine Gefühle
Die Art und
Weise, wie dieses Ereignis dargestellt wird, ist derart, wie wenn es
Auseinandersetzungen der Nerven gab: es wird so präsentiert, wie wenn ‘Ali bei
seinem Tod darauf beharrte, diese Frau zu heiraten und der gesegnete Prophet
ihn hinsichtlich dessen gesetzlich vergitterte. In Wahrheit ist es jedoch so,
dass in den Überlieferungen so ein Hinweis nicht vorliegt.
أن المسور بن مخرمة، قال: إن عليا خطب بنت أبي جهل فسمعت بذلك، فاطمة فأتت رسول الله صلى الله عليه وسلم، فقالت: يزعم قومك أنك لا تغضب لبناتك، وهذا علي ناكح بنت أبي جهل، فقام رسول الله صلى الله عليه وسلم، فسمعته حين تشهد، يقول: «أما بعد أنكحت أبا العاص بن الربيع، فحدثني وصدقني، وإن فاطمة بضعة مني وإني أكره أن يسوءها، والله لا تجتمع بنت رسول الله صلى الله عليه وسلم وبنت عدو الله، عند رجل واحد» فترك علي الخطبة
Überliefert
von al-Miswar bin Makhramah: ‘Ali forderte die Hand der Tochter des Abu Jahl
ein. Fatimah hörte hiervon und ging zum Gesandten Allahs, indem sie sagte: „Deine
Leute denken, dass du um deiner Töchter Willen nicht wütend wirst, da ‘Ali sich
nun auf dem Weg begibt, die Tochter des Abu Jahl zu heiraten.“ Daraufhin
stand Allahs Gesandter auf und nach der
Rezitation des tashahhud hörte ich ihn sagen: „Nun denn! Ich verheiratete vor
dem Islam eine meiner Töchter an Abu Al-‘As bin ar-Rabi‘ (der Ehemann der
Zaynab, die Tochter des Propheten) und wann immer er zu mir sprach, sprach er
die Wahrheit. Ohne Zweifel, Fatimah ist ein Teil von mir und ich hasse es zu
sehen, dass sie bekümmert wird. Bei Allah, die Tochter des Gesandten Allahs und
die Tochter des Feindes Allahs können nicht die Frauen eines Mannes sein.“ ‘Ali
gab sodann diese Verlobung auf.[6]
Dieser Hadith
zeigt, dass es Fatimah war, welche den Propheten mit dieser Angelegenheit
benachrichtigte. Jedoch haben wir einen Beweis dafür, dass ‘Ali selbst später
mit dem gesegneten Propheten über diese Angelegenheit sprach.
عن سويد بن غفلة، قال: خطب علي ابنة أبي جهل إلى عمها الحارث بن هشام فاستشار النبي صلى الله عليه وسلم، فقال: «أعن حسبها تسألني؟» قال علي: قد أعلم ما حسبها ولكن أتأمرني بها؟ فقال: «لا، فاطمة مضغة مني، ولا أحسب إلا وأنها تحزن أو تجزع» فقال علي: لا آتي شيئا تكرهه
Überliefert
von Suwayd bin Ghaflah: ‘Ali sandte den Vorschlag für die Tochter des Abu Jahl
an ihren Onkel al-Harith bin Hisham und fragte den Propheten – Friede und
Segnungen Allahs seien auf ihm – um Rat. Er fragte: „Fragst du über ihre
Abstammung?“ ‘Ali sagte: „Ich weiß, was ihre Abstammung ist, jedoch: erlaubst
du es mir, sie zu heiraten?“ Der Prophet sagte: „Nein, Fatimah ist ein Teil von
mir und ich wünsche es für sie nicht, dass sie verärgert oder bekümmert ist.“
‘Ali sagte: „Ich werde niemals tun, was du nicht gern hast.“[7]
Ibn Hajar
bestätigt die gängige Meinung, dass ‘Ali nicht anwesend war, als der Prophet
seine Rede hielt. Er fragte den Propheten bezüglich dieser Angelegenheit um Rat
und als er davon erfuhr, dass es ihm missfällt, ließ er sein Vorhaben fallen.[8]
Somit ist es
klar, dass ‘Ali - wie erwartet - den Propheten bezüglich seines Antrags um Rat
fragte und als er davon erfuhr, dass der Prophet dies nicht mochte, ließ er
diese Vorstellung fallen. Es geschah lediglich in seiner Abwesenheit, dass
Sayyidah Fatimah die Sache dem Propheten vorbrachte und als er ihre Qual sah,
bedrückte dies seine Gefühle.
3.3 Vergleich mit Sayyidah Zaynabs Ehemann,
Abul-‘As bin ar-Rabi‘
In einer Rede,
die der Prophet hielt, als er über den Antrag des ‘Ali erfuhr, sagte er: „Ich
verheiratete vor dem Islam eine meiner Töchter an Abu Al-‘As bin ar-Rabi‘ (der
Ehemann der Zaynab, die Tochter des Propheten) und wann immer er zu mir sprach,
sprach er die Wahrheit.“
Dies
kommentierend, bestätigen Ibn Hajar[9] und
Ibn al-Qayyim[10], dass dies andeutet, dass
Abul-‘As, der Ehemann der Zaynab, die Vereinbarung traf, niemanden zu heiraten,
während Zaynab mit ihm war. Entweder hatte ‘Ali solch eine ähnliche
Vereinbarung getroffen oder der Prophet - aufgrund seiner extremen Liebe
gegenüber der Fatimah und seiner eigenen Zuneigung ‘Ali gegenüber - erwartete
dasselbe von ‘Ali.
Das islamische
Gesetz erlaubt es der Frau, bestimmte Vereinbarungen im Ehevertrag zu treffen
und eines dieser kann sein, dass der Ehemann zustimmen muss, nach keiner
weiteren Ehe zu trachten, während sie am Leben ist. Wenn der Ehemann dieser
Bedingung zustimmt, ist er daran gebunden, zumindest ethisch gesehen, und der
Verstoß dagegen kann zur Auflösung des Ehevertrags führen. Jeder Fall ist
anders und jede Frau ist anders. Einige Frauen sind stark und suchen sogar nach
der zweiten oder dritten Frau des Ehemannes, während andere nicht heiraten,
ohne zuvor klargestellt zu haben, dass sie die einzige Frau sein werden.
Polygamie ist erlaubt, jedoch in jeder Situation unterschiedlich; es ist ebenso
das Vorrecht des Paares und des Vaters der Frau oder ihres Vertreters, dies zu
unterstützen oder nicht.
3.4 Die Sorge des Propheten, dass Fatimah
womöglich in ihrer Religion geprüft wird
Darüber hinaus
finden wir in seiner Rede, dass unser geliebter Prophet über Sayyidah Fatimah
sagte: „Ich befürchte, dass sie Prüfungen in ihrer Religion unterzogen wird.“ –
das aufgrund ihrer Eifersucht (d.h. Sayyidah Fatimah könnte der anderen Frau
aufgrund ihrer Eifersucht eventuell etwas potentiell Gefährliches für ihre
Religion tun oder sagen).[11] Ein
spezifischer Grund vor dieser Furcht des Propheten könnte aufgrund der Tatsache
sein, dass die vorgeschlagene Frau die Tochter des Abu Jahl war. Selbst wenn
sie den Islam annahm, würde Sayyidah Fatima aufgrund ihrer natürlichen
Eifersucht ihr etwas in Bezug auf ihren Vater sagen, was sie nur verletzen
würde. Es ist Fakt, dass Abu Jahl in seinem extremen Hass gegenüber dem
gesegneten Propheten bekannt war - dies hat sich Sayyidah Fatimah in ihrem
Gedächtnis seit klein auf auch so eingeprägt. Wir beziehen das auf das
folgende:
Berichtet von
Abdullah: „Einst verrichtete der Prophet das Gebet im Schatten der Ka’bah. Abu
Jahl und einige Männer der Quraish sandten jemanden aus, damit dieser die
Unterleibsinhalte eines weiblichen Kamels bringt, welcher irgendwo in Makkah
geschlachtet wurde, und als dieser jene brachte, stellten sie diese auf den
Propheten. Dann kam Fatimah und beseitigte sie von ihm und er sagte „O Allah!
Vernichte die (Al-Mushrikin der) Quraysh; O Allah! Vernichte Quraysh; O Allah!
Vernichte Quraysh,“ besonders Abu Jahl bin Hisham, ‘Utbah bin Rabi‘a, Shaybah
bin Rabi‘a, al-Waleed bin ‘Utbah, Ubayy bin Khalaf und ‘Uqbah bin Abi Mu‘ait
benennend.“[12]
Eine
Überlieferung sagt: „Sie entfernte sie (die Unterleibsinhalte des Kamels) und
verfluchte die Quraish bei ihren Gesichtern.”[13]
Sayyidah
Fatimah sah, wie Abu Jahl all dies dem Propheten antat. Sie selbst verfluchte
ihn und hörte, wie der Prophet den Zorn Allahs auf ihn bei seinem Namen
wünschte. Dies geschah, als sie in einem empfindlichen Alter war und dies muss
eine unvergängliche Auswirkung auf sie gehabt haben. Vielleicht ist dieser
Punkt eine Sache, welche die Sorge des Propheten bestärkte, undzwar dass sie
eventuell der zweiten Ehefrau etwas sagen oder antun könnte, was nicht mit
ihrem Charakter konform wäre. Durch das Abraten des ‘Ali wollte der Prophet
seine Tochter vor dieser Versuchung schützen.
Nur um es
klarzustellen: die Sorge in Bezug auf die Vergangenheit einer zweiten Frau ist
keine weit hergeholte Vorstellung, selbst für die gesegneten Damen des
Haushalts des Propheten. Wir wissen, dass Sayyidah Hafsah einen Bezug auf
Sayyidah Safiyyahs jüdische Abstammung aufstellte und der Prophet sie damit
ermahnte, sie solle Allah aufgrund ihrer Aussage fürchten.[14]
4. Vergleich zwischen der Tochter des Abu Jahl und
Umm Habeebah, der Tochter des Abu Sufyan
Kritiker des
Islam sehen einen großen Beweis der Inkonsistenz des Propheten anhand der
Tatsache, dass er selbst die Tochter eines großen Feindes des Islam (Abu
Sufyan) heiratete. Sie sagen, dass wenn der Prophet selbst Abu Sufyans Tochter
heiraten konnte, wieso ‘Ali nicht die Tochter des Abu Jahl heiraten konnte, vor
Allem dann, wenn Abu Jahl bereits verstarb? Um dann noch zu demonstrieren, wie
gewaltig die Inkonsistenz ist, erwähnen sie die Fakten der Feindschaft des Abu
Sufyan und das, was seine Frau dem Hamzah antat und wie seine eigene Tochter ihn
für seinen Unglauben behandelte. Diese Vorangehensweise zeigt lediglich ihr
schwaches Verständnis über die Situation.
Sayyidah Umm
Habeebah nahm den Islam in seinen frühen Tagen in Makkah an. Sie wanderte sogar
nach Abessinien aus und als ihr Ehemann vom Glauben abfiel und Christ wurde,
blieb sie standhaft im Islam, selbst in einem fremden Land.[15] Eine perfekte Bestätigung ihrer ultimativen
Treue zum Propheten und ihre Festigkeit im Islam ist darin zu erkennen, was
diese Kritiker selbst zitieren:
Abu Sufyan
brach dann auf und ging zum Gesandten Allahs, nach Medina. Abu Sufyan besuchte
[zuerst] seine eigene Tochter, Umm Habeebah bint Abi Sufyan. Als er dabei war,
auf dem Bett des Gesandten Allahs zu sitzen, klappte sie es zusammen, um ihn aufzuhalten.
Er sagte: „Meine Tochter, bei Allah, ich
weiß nicht ob du denkst, dass ich zu gut für dieses Bett bin oder dass es zu
gut für mich ist.“ Sie sagte: „Es ist das Bett des Gesandten Allahs und du bist
ein unreiner Polytheist. Ich möchte nicht, dass du auf dem Bett des Gesandten
Allahs sitzt.“[16]
All dies
zeigt, dass ihre Ehrlichkeit und Standhaftigkeit im Islam fern von jeglichem
Zweifel war.
Auf der
anderen Seite, obwohl Tochter, Familie und Stamm des Abu Jahl den Islam
annahmen, nachdem die Eroberung von Makkah statt fand - und es gibt keinen
Grund zur Anzweiflung des Glaubens dieser Personen - konnte selbst dadurch ihre
Treue zum Islam nicht bestätigt werden und ohne diese Bestätigung konnte sie
nicht in die Familie des Propheten eingeführt werden. Solche Personen sollten
in Güte behandelt werden und sie sollten besondere Vorzüge erhalten, damit ihre
Herzen für den Islam wärmer werden, doch eine ihrer Frauen in dem Haus der
geliebten Tochter des Propheten zu haben, würde zu Problemen führen.[17] Vielleicht ist es angemessen zu erwähnen,
dass ‘Ali sich am Vorabend der Eroberung von Makkah gewünscht hat, den Onkel
der Tochter des Abu Jahl zu töten, bevor ihm durch den Propheten Schutz gewährt
wurde.[18] In Hinsicht auf diese Fakten war
es nur selbstverständlich, Verachtung für die Vorstellung zu verspüren, dass
ein Gefährte des Propheten, welcher so verwandtschaftlich nah wie ‘Ali war,
eine Frau heiratet, deren Glaube nicht geprüft wurde und das vollständige
Vertrauen nicht bestätigt werden konnte.
Wie kann der
Glaube einer Person mit dem Glauben einer anderen Person, bei dem die erstere
den Islam zu Zeiten der extremen Mühsal annahm und in außergewöhnlichen
Situationen darin gefestigt blieb, mit dem Glauben der zweiteren verglichen
werden, welche den Islam nur nach der ultimativen Niederlage annahm? Der Qur’an
selbst argumentiert gegen solch einen Vergleich.[19]
5. Sadd adh-dhara’i – Das Erlaubte verhindern
bedeutet, ein unerlaubtes oder schädliches Ende zu verhindern
Das Wort dhara’i ist die Pluralform von dhari’ah (die Absicht des Beendens). Es
ist die Absicht des Beendens, ohne Rücksicht darauf, ob es gesetzlich oder
nicht gesetzlich, nützlich oder schädlich ist. Der Ausdruck sadd adh-dhara’i jedoch bedeutet „das
erlaubte für ein unerlaubtes Ende verhindern.“[20]
In diesem
Prinzip geht es nicht um unerlaubte Handlungen, da diese ohnehin schon verboten
sind. Es geht um erlaubte Handlungen, die verboten werden können, da sie zu
unerlaubten Ergebnissen oder zu einem schädigenden Ende führen können. Dieses
Prinzip kann viele Implikationen beinhalten; jedoch zeigt dieses nur die
Großartigkeit des islamischen Gesetzes. Das islamische Gesetz ist nicht schwarz
und weiß, noch extrem und unbiegsam. Das islamische Gesetz ist verständlich und
flexibel und behandelt praktische Situationen des echten Lebens. Es ist sowohl
für Individuen gedacht, als auch für Gesellschaften. Es betrachtet Situationen
und spezifische Fälle und Gesetze, welche auf Beweise und dem Entfernen des
Schadens basieren.
Obwohl der
vorliegende Fall in seiner Natur nicht in einem gesetzlichen Rahmen vorliegt,
können wir dennoch denselben Geist hierin erkennen. Als solches sah der Prophet
die Sicherheit seiner Tochter in ihrem Glauben in einer Gefahr und er
verurteilte ‘Ali für etwas, was ihm erlaubt war.
6. Zusammenfassung und Schlussfolgerung
1- Das Wort
des Propheten hinsichtlich der vorgeschlagenen Ehe bezog sich nicht auf eine
gesetzliche Instanz, da er dies in kategorischen Worten klarstellte.
2- Es lag
keine Situation der Bevorzugung oder Präferenz im Falle der Fatimah vor.
3- Es gab
keinen Streit zwischen dem Propheten und ‘Ali. Tatsache ist, dass ‘Ali den
Propheten hierüber befragte und als er erfuhr, dass er die Vorstellung nicht
gerne sah, ließ er den Antrag fallen.
4- Der Prophet
wollte seine Tochter vor der Versuchung der Eifersucht schützen, vor Allem wenn
es mit dem Vater der um die Hand gebetenen Frau in Bezug auf den Hass
kombiniert werden konnte, wobei sie von klein auf durchlebt hat, wie schlecht
er mit ihrem Vater umging.
5- Es war riskant
und leichtsinnig, die Tochter des schlimmsten Feindes des Propheten im engsten
Familienkreis zu haben.
6- Der Fall
der Tochter des Abu Jahl kann nicht mit dem der Sayyidah Umm Habeebah, der
Tochter des Abu Sufyan, verglichen werden. Sayyidah Umm Habeebah war unter den
Leuten, die in der frühesten Anfangszeit den Islam annahmen und sie blieb in
ihrem Glauben standhaft, selbst als ihr Ehemann vom Glauben abfiel, wobei die
Tochter des Abu Jahl den Islam lediglich erst dann annahm, als ihr Volk
endgültig besiegt wurde.
7- Eine
gesetzliche Sache ist zwangsläufig nicht bindend und die Verantwortlichen haben
jedes Recht, ihren Einfluss auszuüben und die Situation der gesetzlichen
Bestimmung abzuwägen, was der Prophet auch tat.
Referenzen & Bemerkungen:
[1] al-Bukhari, as-Sahih, übersetzt von Muhammad Muhsin
Khan (Riyadh: Maktabat Dar-us-Salam, 1997) Hadith 3110
[2] Qur’an 4:3
[3] Shamoun, Sam,
„Muhammad’s Inconsistency: Prohibiting a Lawful Marriage“
[4] Muslim bin
Hajjaj, as-Sahih, übersetzt von
Nasiruddin al-Khattab (Riyadh: Maktabat Dar-us-Salam, 2007) Hadith 4413 (11-1689)
[5] ath-Thanwi,
Ashraf Ali, Imdad al-Fatawa, (Karachi, Maktaba Darul ‘Uloom, 2010) Band 5,
143
[6] al-Bukhari, as-Sahih, Hadith 3729
[7] al-Hakim, Abu
Abdullah, al-Mustadrak, (Beirut: Dar
al-Kutub al-Ilmiyyah, 1990) Hadith 4749; al-Hakim sagte, dass die Kette unter
den Bedingungen des Bukhari und Muslim authentisch ist und adh-Dhahabi sagte,
dass er „mursal qawi“ ist.
[8] al-Asqalani,
Ibn Hajr, Fath al-Bari, (Beirut: Dar
al-Ma’rifah, 1379 n.H.) Band 9, 328
[9] Ebda., Band 7, 86
[10] Ibn
al-Qayyim, Zad al-Ma‘ad, (Beirut:
ar-Resalah Publications, 1994) Band 5, 107
[11] al-Asqalani,
Ibn Hajar, Fath al-Bari, Band 9, 329
[12] al-Bukhari, as-Sahih, Hadith 2934
[13] Ebda., Hadith 520
[14] at-Tirmidhi, al-Jami, (Kairo: Maktabah Mustafa
al-Babi, 1975) Hadith 3894
[15] al-Jazri, Ibn
Atheer, Usd al-Ghabah, (Beirut: Dar
al-Kutub al-‘Ilmiyyah, 1994) Band 7, 116
[16] at-Tabari,
Abu Ja‘far Ibn Jareer, The History of
at-Tabari – The Victory of Islam, übersetzt von Michael Fishbein (Albany:
State University of New York Press, 1997) Band 8, 164
[17] Taqi Usmani,
Muhammad, Takmilah Fath al-Mulhim,
(Beirut: Dar Ihya’ at-Turath al-‘Arabi, 2006) Band 5, 138
[18] al-Jazri, Ibn
Atheer, Usd al-Ghabah, Band 1, 643
[19] Qur’an 57: 10
[20] Nyazee, Imran
Ahsan Khan, Islamic Jurisprudence, (Islamabad:
Islamic Research Institute, 2000) 248
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