Ibn 'Umars Aussage: "Vieles vom Qur'an ist vergangen."
Im
Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen!
Danke an:
www.icraa.org
Waqar Akbar
Cheema & Gabriel Al Romaani, ins Deutsche übertragen von Khalid abdul-Musawwir
Auszug
Ein Thema
hinsichtlich des Islam, das ständig unter Angriff von dessen Kritikern steht,
ist die Erhaltung des Qur’an. Muslime sind Stolz, zu bezeugen, dass der Qur’an
komplett vollständig ist, so wie Allah es versprochen hat, ihn vor jeglichen
Veränderungen zu bewahren. Es gab schon viele Fehlversuche seitens der
Skeptiker, um zu beweisen, dass der Qur’an nicht mehr in seiner ursprünglichen
Form vorliegt. Sie springen oft auf jegliche Möglichkeit, diese Behauptung zu
beweisen, weil dies hinsichtlich ihrer Argumentation von Wichtigkeit ist, den
wichtigsten Aspekt des Islam zu entkräften – dessen wunderbares edles Buch.
Eines dieser Behauptungen, das erschienen ist, handelt von der Aussage des Ibn
‘Umar, einem der Gefährten, der sehr viel Wissen über den Qur’an hatte. Diese
Aussage von ihm wurde von den Kritikern so miskonstruiert, dass dies „vieles
vom Qur’an ist verloren gegangen“ bedeute, jedoch ist dies nicht wirklich das,
was es bedeutet. Dieser Artikel wird diese Fehlübersetzung der Aussage des Ibn
‘Umar erklären und einen Grund darbieten, wieso diese Aussage nicht das
bedeutet, was die Kritiker des Islam uns weiß machen wollen.
1. Einführung
Die Kritiker
des Islam lassen sich sehr von den Orientalisten der Vergangenheit inspirieren.
Manche von ihnen waren ehrlich (aber lagen falsch), während andere eine
schädliche Agenda hatten. Einigen dieser Missionare fehlt es an dem Wunsch und
der Ehrlichkeit, den Islam von einer neutralen Perspektive aus zu betrachten.
In ihrem Versuch, den Islam zu delegitimieren, zogen sie oft Übersetzungen
heran (da sie die ursprüngliche Sprache nicht verstehen konnten), die immer
inakkurat sind und nicht die ganze Bedeutung des original arabischen Textes
umfassen. Abgesehen von ihrer Behauptung, dass der Qur’an nicht perfekt bewahrt
wurde, werden wir über den Schatten des Zweifels hinaus gehen und zeigen, dass
Allah – wie versprochen – den Qur’an bewahrt hat:
إِنَّا نَحْنُ نَزَّلْنَا الذِّكْرَ وَإِنَّا لَهُ لَحَافِظُون
Qur’an 15:9
Wahrlich, Wir
Selbst haben diese Ermahnung herabgesandt, und sicherlich werden Wir ihr Hüter
sein.
Eine
Überlieferung von ‘Abdullah bin ‘Umar, welche von Hafidh as-Suyuti (gest. 911 n.
H.) in seinem al-Itiqan fee ‘Uloom al-Qur’an zitiert wird, wurde zur
Quelle der Freude für einige dieser Skeptiker.
Ein Kritker
des Islam übersetzt diese Überlieferung auf folgende Weise:
‘Abdullah bin ‘Umar hat Berichten zufolge
gesagt: „Lasst niemanden von euch sagen: „Ich habe den ganzen Qur’an.“ Wie weiß
er, was alles davon ist? VIELES VOM QUR’AN IST GEGANGEN. Lasst ihn stattdessen
sagen: „Ich habe das, was überlebt hat.“[1]
Nicht nur,
dass die Bedeutungen, die diese Kritker uns aufzwingen wollen, komplett falsch
sind – nein! Diese Übersetzung ist ebenso irreführend. Zuerst sollen wir die
wahre Bedeutung dieser Überlieferung klar stellen und dann dessen rechtmäßige
Übersetzung angeben, die sich anhand der Vernunft ergibt.
2. Die wahren Bedeutungen der Überlieferung
Für jeden
leidenschaftlichen Studenten qur’anischer Wissenschaften ist es bekannt, dass
es viele Verse gab, die zuerst als Teil des Qur’an offenbart und später
abrogiert wurden.
As-Suyuti bringt
diese Überlieferung im Abschnitt seines Werkes mit dem Titel „Abschnitt
siebenundvierzig: Über den Abrogierenden und das Abrogierte.“[2]
Ebenso ist die
Überlieferung in dem Abschnitt über Abrogationen in einem anderen Werk des as-Suyuti.[3]
In Abu ‘Ubayds
(gest. 228 n. H.) Werk, von dem as-Suyuti dies zitiert, ist es die erste Überlieferung
im Kapitel mit dem Namen „[Über] alles, was vom Qur’an nach der Offenbarung
abrogiert und nicht in die Masahif
aufgenommen wurde.“[4]
Das wichtigste
ist die Überlieferung, die von Ibn Hajr (gest. 852 n. H.) zitiert wird, die
diese anerkennt und die Bedeutung der Überlieferung, die wir ausdiskutieren,
festlegt. Ibn Hajr schreibt:
وقد أخرج بن الضريس من حديث بن عمر أنه كان يكره أن يقول الرجل قرأت القرآن كله ويقول إن منه قرآنا قد رفع
Ibn ad-Durays hat
eine Überlieferung des Ibn ‘Umar überliefert, dass er die Person nicht gerne
hatte, die sagte: „Ich habe den ganzen Qur’an rezitiert.“ Er (Ibn ‘Umar) pflegte
zu sagen: „Aber (die Wahrheit ist, dass) ein Teil des Qur’an abrogiert wurde.“[5]
Diese
Überlieferung bestätigt, dass Ibn ‘Umars Aussage sich nur auf das, was vom
Qur’an abrogiert wurde, bezieht.
Abu Bakr bin
Tayyib al-Baqilani (gest. 403 n. H.) zitiert in seinem erstaunlichen Werk al-Intisar
lil-Qur’an (In Verteidigung des Qur’an), eine andere, ähnliche
Überlieferung und erklärt dann beide gemeinsam. Er schreibt:
ونحوُ روايةِ عبدُ الله بنُ عباسِ عن أبي أنه سمعه وقد قال له رجل: “يا أبا المنذر إني قد جمعت القرآن، فقال له: ما يدريكَ لعله قد سقطَ قرآن كثير فما وُجد بعد”.
„Und ähnlich
ist der Bericht des ‘Abdullah bin ‘Abbas von Ubayy, dass er einen Mann zu ihm
(selbst) sagen hörte: „O Abul-Munzar, wahrlich ich habe den ganzen Qur’an
aufgenommen (d.h. auswendig gelernt).“ Er (Ubayy) sagte zu ihm, „Er weiß nicht,
(was der ganze davon war), denn vom Qur’an wurde sehr viel abrogiert und später
konnte man das nicht mehr vorfinden.“[6]
Dies
erklärend, schreibt er:
لا ينبغي لأحدٍ أن يدَّعي أنه قد جمعَ ما أُنزلَ من ناسخِ القرآن ومنسوخِه، وقولُهم: “فيما وُجِدَ بعدُ” فما نجدُ اليومَ من يحفظُ جميعَ ما نُسِخَ وسقطت تلاوتُه، وهذا مما لا بدَّ منه
Es ist für
jemanden nicht möglich, zu behaupten, dass er (alles) gelernt hat, was als
Qur’an offenbart wurde – d.h. den abrogierenden und abrogierten Teil. Und ihre
Worte „und später konnte man das nicht mehr vorfinden“ (heben hervor), dass wir
heutzutage keinen vorfinden, der alles, was abrogiert wurde, auswendig gelernt
hat und dessen Rezitation (daraufhin) aufgegeben wurde. Und dies war etwas, was
(dazu bestimmt war, zu) geschehen.[7]
3. Nichts von dem, was der Prophet an Qur’an
hinterlassen hat, ist verloren gegangen
عن عبد العزيز بن رفيع، قال: دخلت أنا وشداد بن معقل، على ابن عباس رضي الله عنهما، فقال له شداد بن معقل: أترك النبي صلى الله عليه وسلم من شيء؟ قال: «ما ترك إلا ما بين الدفتين» قال: ودخلنا على محمد ابن الحنفية، فسألناه، فقال: «ما ترك إلا ما بين الدفتين»
‘Abdul-‘Azeez
bin Rufai’ überlieferte: „Shaddad bin Ma’qil und ich traten bei Ibn ‘Abbas
ein. Shaddad bin Ma’qil fragte ihn: „Hat der Prophet etwas (neben dem Qur’an)
hinterlassen?“ Er antwortete: „Er hat nichts außer dem, was zwischen den beiden
Buchdeckeln (des Qur’an) ist, hinterlassen.“ Dann besuchten wir Muhammad bin
al-Hanafiyyah und stellten ihm (die selbe Frage). Er antwortete: „Der Prophet
hat nichts hinterlassen, außer dem, was zwischen den beiden Buchdeckeln (des
Qur’an) ist.“[8]
Dieser Hadith
ist der kategorische Beweis dafür, dass nichts vom Qur’an verloren gegangen
ist, da alles, was der gesegnete Prophet
- Segen und Frieden Allahs seien auf ihm – für seine Leute hinterlassen
hat, das ist, was sich zwischen den beiden Buchdeckeln befindet.
Ibn Hajr schreibt:
وهذه الترجمة للرد على من زعم أن كثيرا من القرآن ذهب لذهاب حملته
Und dieses Kapitel
dient dafür, um jene zu widerlegen, die behaupten, dass vieles vom Qur’an mit
dem Tod derer, die ihn (auswendig) kannten, verloren gegangen ist.[9]
Shahab ud-Deen
al-Alusis (gest. 1270 n. H.) Kommentar hilft uns, das Problem zu verstehen:
أجمعوا على عدم وقوع النقص فيما تواتر قرآنا كما هو موجود بين الدفتين اليوم، نعم أسقط زمن الصديق ما لم يتواتر وما نسخت تلاوته … وعليه يحمل ما رواه أبو عبيد عن ابن عمر قال: لا يقولن أحدكم قد أخذت القرآن كله وما يدريه ما كله قد ذهب منه قرآن كثير ولكن ليقل قد أخذت منه ما ظهر
Wahrlich, sie
(d.h. Leute der Sunnah) haben darin eine Übereinkunft getroffen, dass es keinen
Verlust im Qur’an gibt, so wie es kontinuierlich berichtet wird, wie wir dies
heute zwischen den beiden Buchdeckeln vorfinden. Ja, während der Zeit des (Abu
Bakr) as-Sidiq wurde der Teil, der nicht kontinuierlich überliefert wurde, und
abrogiert wurde, vom (offiziellen mushaf) weggelassen ... und hierauf bezieht
sich das, was von Abu ‘Ubayd durch Ibn ‘Umar berichtet wurde, welcher sagte:
„Niemand von euch soll sagen, dass er den ganzen Qur’an aufgenommen hat; wie
kann er wissen, was alles davon war! Lasst ihn stattdessen sagen: Ich habe das
vom Qur’an aufgenommen, was wahrnehmbar ist.“[11]
Die oben
erwähnte Überlieferung aus Sahih Bukhari ist sehr signifikant. Einer der zwei,
der sagte: „Der Prophet hat nichts hinterlassen, außer dem, was zwischen den
beiden Buchdeckeln (des Qur’an) ist“ war Ibn ‘Abbas und in der Überlieferung,
die von al-Baqilani zitiert wird, finden wir ihn vor, wie er den Kommentar
seines Lehrers Ubayy bin Ka‘b berichtet und hört, der gleichzeitig derselbe
Lehrer des Ibn ‘Umar ist. Wenn wir die Punkte, die wir in den Raum geworfen
haben, nun verbinden, sehen wir, dass er verstand, dass Ubayy nicht meinte,
dass irgendein Teil des Qur’an, den der Prophet der Ummah hinterließ, verloren
gegangen ist und nicht mehr gefunden werden kann – von der Person, die
behauptet, den ganzen Qur’an auswendig gelernt zu haben. Dies zeigt vielmehr,
dass Ibn ‘Abbas gewiss wusste, dass das, worauf Ubayy sich bezog, etwas
exklusives war, was der Prophet seiner Ummah als ewigliche Rechtleitung
hinterließ (d.h. es war der abrogierte Teil). Und wir haben schon gesehen, dass
die Überlieferung des Ibn ‘Umar, welcher von Ibn Hajr bei der Autorität des Ibn
ad-Durays zitiert wird, sehr klar und deutlich den selben Punkt beschreibt.
Eine andere,
signifikante Beobachtung hinsichtlich Bukharis Überlieferung ist, dass die
zwei, die für die qur’anische Erhaltung bezeugt haben, Ibn ‘Abbas, der Cousin des
‘Ali bin Abi Talib, und Muhammad bin al-Hanafiyyah, der Sohn des ‘Ali bin Abi
Talib, sind. Ihre Bezeugung ist ausreichend, um die Argumente hinsichtlich extremer Shiiten zu entkräften,
die sagen, dass dem Qur’an Verse entnommen wurden, die ‘Ali bevorzugen. Wäre
dies der Fall, würden diese zwei engen Verwandten des ‘Ali es nicht versäumen,
eine Erwähnung diesbezüglich abzugeben.
4. Zwei Einwänden geantwortet
Nachdem wir
die Überlieferung erklärt haben, lasst uns nun zu zwei möglichen Fragen zurück
kehren.
4.1 Warum hat Ibn ‘Umar die abrogierten Verse Qur’an genannt?
Bevor wir die
Antwort auf diese Frage finden, müssen wir uns eine andere Überlieferung von Ibn
ad-Durays anschauen:
‘Ibn Umar pflegte
die Person abzulehnen, welche sagte: „Ich habe den ganzen Qur’an rezitiert.“ Er
(Ibn Umar) pflegte zu sagen: „Aber (die Wahrheit ist), dass ein Teil des Qur’an
abrogiert wurde.“
Sehr ähnlich
zu unserer Erklärung zur Überlieferung, die wir in diesem Artikel untersuchen,
zeigt diese Überlieferung, dass Ibn ‘Umar sich auf die abrogierten Verse des
Qur’an als Qur’an bezog. Mit der Klarheit in seinen letzten Worten, nimmt der
Hadith all die rhetorische Kraft der Frage hinweg und reduziert sie zu einer
Sache, die keine Möglichkeit hat, Zweifel hinsichtlich der Gültigkeit der
Erklärung, die wir von uns gegeben haben, zu wecken.
Dr. Sa‘d bin
‘Abdullah al-Humayyid kommentiert diese Überlieferung innerhalb seiner
Untersuchung des Sunan Sa‘eed bin Mansoor:
و يفهم من كلام ابن عمر لضى الله عنه: أنه في رأيه أن الآيات المنسوخة بعد نسخها تسمى كذالك قرآناً أو باعتبار ما كان
Und es
erscheint anhand den Worten des Ibn ‘Umar so, dass laut seiner Meinung sogar
die abrogierten Verse als Qur’an bezeichnet werden können, nachdem diese
abrogiert wurden oder (sie können so genannt werden) aufgrund des Zustands (im
Sinne der Klassifizierung abrogiert/nicht abrogiert), in der sie einst waren.[12]
Dies ist
anhand der Tatsache verständlich, dass der Qur’an nichts weiteres als das Wort
Allahs ist und dies ebenso bei den abrogierten Versen der Fall ist, obwohl man
diesen abrogierten Versen nicht mehr folgen muss. Jedoch wurde auf sie aufgrund
ihres göttlichen Ursprungs so hingewiesen. In dieser Hinsicht gibt es eine
wichtige Differenz zwischen Ibn ‘Umar und den Leuten der späteren Generationen
wie beispielsweise uns. Da es keine Autorität kontinuierlicher (mutawatir) Überlieferungen
gibt, können wir uns – wie er es ist –hinsichtlich einigen abrogierten Wörtern
als einstiger Bestandteil des Qur’an nicht sicher sein. Wir mögen uns auf diese
Worte – für akademische Zwecke auf Basis unbedeutenderer Beweise - in dieser
Art beziehen. Jedoch war dies für Ibn ‘Umar nicht die Bedingung, da er sich
einige Verse vom Propheten angehört haben muss, über die er später erfuhr, dass
diese abrogiert wurden. Aus diesem Grund waren ihm die Worte, die vom
Allmächtigen als Teil des Qur’an stammten, bewusst, obwohl diese später
abrogiert wurden.
Weiterhin ist
dies ein Indiz einer Einstellung extremer Vorsicht hinsichtlich solchen
Angelegenheiten, in die Güte involviert ist, da dies auf eine bestimmte Art und
Weise zur Selbstverherrlichung führen kann. Man mag das verwandt zu diesem
Hadith sehen:
عن أبي بكرة قال: قال رسول الله صلى الله عليه وسلم: «لا يقولن أحدكم إني صمت رمضان كله، وقمته كله» ، فلا أدري أكره التزكية، أو قال: «لا بد من نومة أو رقدة»
Abu Bakrah
überlieferte: Der Prophet sagte: „Einer von euch soll nicht sagen: „Ich
habe den ganzen Ramadan durchgefastet und ich habe während der Nacht des ganzen
Ramadan durchgebetet.“ Ich weiß nicht, ob er die Selbstverherrlichung
verabscheute oder er (der Überlieferer) sagte: „Er musste ja ein wenig
geschlafen und sich ausgeruht haben.“[13]
Wir können
sehen, dass obwohl es natürlich ist, dass derjenige, der für den ganzen Monat
Ramadan fastet, das Fasten in der Nacht brechen wird und ebenso schlafen wird,
während er auf der anderen Seite für die späten Nachtgebete aufstehen wird, man
trotzdem solch eine Behauptung nicht von sich geben soll. Die Tatsache ist,
dass diese Überlieferung des Ibn ‘Umar in seiner Essenz ähnlich zu dieser ist
und ebenso das Prinzip einer aufgestellten Behauptung (einer guten Tat)
beinhaltet. Dies kann uns dabei helfen, die wahre Bedeutung der Worte des Ibn
‘Umar zu verstehen und der Intention näher zu kommen.
4.2 Wurde „viel“ vom Qur’an abrogiert?
Wir wissen,
dass der vorliegende Text die Worte „qur’an katheer“ beinhaltet. Aus diesem
Grund mag jemand dazu tendieren, dies als „vieles vom Qur’an“ zu übersetzen –
mit der Betonung auf „vieles“. Tatsächlich stellt ein Kritker die Frage:
Was für eine
Art an Offenbarung ist es, dass VIEL (nicht einiges) aus Versen besteht, die
abrogiert wurden?
Dies scheint
danach, ein starkes Argument zu sein, jedoch entspringt solch eine Idee anhand
dem Mangel des Verständnisses der arabischen Sprache.
Das arabische Wort
katheer bedeutet nicht „viel“ im
vergleichenden Sinn. Dies kann sogar dafür verwendet werden, um auf die
Wenigkeit hinsichtlich dessen, zu dem es verglichen wird, hinzudeuten – darauf
werden wir unten näher eingehen. Das selbe ist für den Fall der Abrogation, die
wir ausdiskutieren. Der abrogierte Teil des Qur’an war definitv weniger als
das, was übrig blieb.
Ein einziger
Beweis für diese Erklärung ist die Überlieferung, in der Sa‘d bin Waqqas den
Propheten über den Anteil seines Reichtums fragte, den er als Wohltätigkeit
weiter geben würde, während er sich davor fürchtete, zu sterben. Sa‘d bin Abi
Waqqas selbst überlieferte seinen Dialog mit dem gesegneten Propheten
hinsichtlich dieser Angelegenheit:
قُلْتُ: يَا رَسُولَ اللَّهِ، أُوصِي بِمَالِي كُلِّهِ؟ قَالَ: «لاَ» ، قُلْتُ: فَالشَّطْرُ، قَالَ: «لاَ» ، قُلْتُ: الثُّلُثُ، قَالَ: فَالثُّلُثُ، وَالثُّلُثُ كَثِيرٌ
Ich sagte
„Soll ich zwei Drittel meines Besitzes der Wohltätigkeit geben?“ Er sagte:
„Nein.“ Ich fragte: „Die Hälfte?“ Er sagte: „Nein.“ Dann fügte er hinzu: „Ein
Drittel, und sogar ein Drittel ist zu viel (wal-thuluthu kathir).“[14]
Sicherlich ist
ein Drittel nicht „viel“ im vergleichbaren Sinn, dass dies mehr als der Rest
sei und keine Person der Vernunft kann so etwas jemals behaupten. Ibn ‘Umar hatte
nur zum Ziel, die Tatsache zu betonen, dass Verse des Qur’an abrogiert wurden und
niemand sagen soll, dass sie den ganzen Qur’an auswendig gelernt haben (die
abrogierten Verse mit eingeschlossen), da diese bei den wohlbewahrten Tafeln
bei Allah sind. Der Qur’an, den wir heute zwischen den beiden Buchdeckeln
haben, der uns vom Gesandten Allahs gegeben wurde und durch Abu Bakr und
‘Uthman gesammelt wurde, ist der Qur’an, den Allah offenbart hat und dessen
Verbleib Er als rechtleitende Botschaft bis zum Tag des Gerichts bestimmt hat,
ohne jegliche Hinzufügung, Hinwegnahme oder Verfälschung.
5. Zusammenfassung und Schlussfolgerung
Ibn ‘Umar bezog
sich nur auf die abrogierten Teile des Qur’an und sein Kommentar deutet
keineswegs darauf hin, dass ein einziger Buchstabe des Qur’an verloren gegangen
ist.
Ibn ‘Umars andere
Überlieferung, die von Ibn Hajr bei der Autorität des Ibn ad-Durays zitiert
wurde, beweist ganz offensichtlich diese Bedeutung.
Abu ‘Ubayd und
as-Suyuti haben beide diese Überlieferung in Abschnitte gesetzt, die von
abrogierten Versen handeln, was uns zeigt, dass sie dies ebenso gleichermaßen
verstanden haben. Kommentare des al-Baqilani und al-Alusi bestätigen ebenso das
selbe.
Das Wort katheer bedeutet nicht „viel“ im
vergleichbaren Sinn.
Die richtige
Übersetzung der Bedeutungen der Überlieferung ist die folgende:
عن ابن عمر، قال: لا يقولن أحدكم قد أخذت القرآن كله وما يدريه ما كله؟ قد ذهب منه قرآن كثير، ولكن ليقل: قد أخذت منه ما ظهر منه
Ibn ‘Umar sagte:
„Niemand von euch sollte sagen, dass er den ganzen Qur’an aufgenommen hat; wie
kann er wissen, was alles davon war (bevor einiges davon abrogiert wurde)!
Wesentliche Teile des Qur’an sind (durch Abrogation) vergangen! Lasst ihn
stattdessen sagen: „Ich habe vom Qur’an das aufgenommen, was (übrig geblieben
ist und) wahrnehmbar ist, (nachdem Abrogation statt fand).“
Referenzen
& Fußnoten:
[3] as-Suyuti,
Jalal ad-Deen, Mu’tarik al-Aqran fee Aijaz al-Qur’an, (Beirut: Dar
al-Kotob al-‘Ilmiyyah, 1988) Band 1, 95
[5] al-Asqalani, Ibn Hajr
, Fath al-Bari, Band 9, 65
[6] al-Baqilani, al-Intisar
lil-Qur’an, (Beirut: Dar Ibn Hazm, 2001) 406
[7] Ebda., 408
[11] al-Alusi,
Shahab ud-Deen, Tafseer Ruh al-M’ani, (Beirut: Dar al-Kotob al-‘Ilmiyyah,
1415 A.H.) Band1, 26
[12] al-Humayyid
(Herausgeber), Sunan Sa’eed bin Mansoor, (Beirut: Dar as-Sami’i, 1993) Band
2, 433
[13] as-Sajistani,
Abu Dawood, as-Sunan, Übersetzt von Ahmad Hasan (Lahore: Sh. Muhammad
Ashraf Sons, 1984) Hadith 2409
[14] al-Bukhari,
Muhammad bin Isma’il, as-Sahih, Übersetzt von Muhammad Muhsin Khan
(Riyadh: Maktabat Dar-us-Salam, 1997) Hadith 2742
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