Qur'an 9:29 - Nichtmuslime bezahlen die Jizyah in einem Zustand der Erniedrigung?
Im
Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen!
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Qur’an 9:29
besagt, dass die Leute des Buches die Jizyah in einem Zustand bezahlen müssen,
in dem sie saaghiruun sind:
قَاتِلُوا الَّذِينَ لَا يُؤْمِنُونَ بِاللَّهِ وَلَا بِالْيَوْمِ الْآخِرِ وَلَا يُحَرِّمُونَ مَا حَرَّمَ اللَّهُ وَرَسُولُهُ وَلَا يَدِينُونَ دِينَ الْحَقِّ مِنَ الَّذِينَ أُوتُوا الْكِتَابَ حَتَّىٰ يُعْطُوا الْجِزْيَةَ عَن يَدٍ وَهُمْ صَاغِرُونَ
Qur’an 9:29
Dieses Wort
bedeutet laut den arabischen Experten Demütigung
oder Schande. (Siehe Tafsir Al-Tabari, Band 12, S. 96;
Al-Qaradihi, Kitab Al-'Ayn Lil-Khaleel,
Band 4, S. 372; Al-Jawhari, Al-Sihaah
Taaj Al-Lugha wa Sihaah Al-'Arabiyah, Band 2, S. 713; Ibn Faaris, Mu'jam Maqayees Al-Lugha, Band 3, S.
290; Abi Mansur Al-Azhari, Tahdheeb
Al-Lugha, Band 3, S. 50; Ibn Sayda, Al-Muhkam
wal Muheet Al-'Adham, Band 5, S. 422; Al-Matrazi, Al-Mugharab fi Tarteeb Al-Mu'arab, Band 3, S. 260; Ibn Manzur, Lisaan Al-'Arab, Band 4, S. 458;
Al-Qayyumi, Al-Misbaah Al-Muneer fi
Ghareeb Al-Sharh Al-Kabeer, Band 5, S. 221)
Als
allererstes wollen wir verstehen, was Jizyah ist. Jizyah ist die Pflicht, dass
ein Nichtmuslim zahlen muss, um in einem muslimischen Land zu leben. (Ibn
Qudamah, Al Mughni, Band 12, S.756).
Nicht alle Nicht-Muslime sind verpflichtet, die Jizyah-Steuer zu entrichten. Es
gibt Bedingungen, welche Nicht-Muslime von der Zahlung der Jizyah-Steuer
befreien können, die wie folgt zusammengefasst werden könnten:
- Frauen und
Kinder sind absolut entschuldigt
- Behinderte,
blinde und alte Männer, auch wenn sie reich sind
- Bedürftige
und Wahnsinnige
- Tagesarbeiter,
Diener oder Lohnarbeiter
- Ein
chronisch kranker Mann, auch wenn er reich ist
- Religiöse
Menschen, die beten, das heißt Menschen, die in Kirchen, Klöstern und Oratorien
tätig sind
- Ein Nichtmuslim,
der freiwillig am Militärdienst teilnimmt, um das Land zu schützen
- Wenn das
islamische Land nicht in der Lage ist, Nichtmuslime zu schützen; dann sind sie
gesetzlich entlastet, die Steuer zu zahlen (Siehe Ibnul Qayyim, Ahkam Ahlul Dhimma, Band 1, S. 8ff, 15 und
al-Shafi', al-Umm¸ S. 172ff)
Daher sieht
man, dass nur jene erwachsene Männer der Nichtmuslime, die körperlich und
finanziell dazu fähig sind und nicht freiwillig am Militärdienst des Landes
teilnehmen, die Jizyah-Steuer entrichten müssen, um im muslimischen Land leben
zu können.
Nun sagt der
jeweilige Vers, dass jeder, der die Jizyah-Steuer entrichtet, sie in einem
Zustand der Demütigung bezahlen muss. Aber spricht dieser Vers über eine
bestimmte Gruppe von Nichtmuslimen oder für alle Nichtmuslime allgemein, welche
die Jizyah im Allgemeinen entrichten müssen?
Imam At-Tabari
zitiert in seinem Kommentar eine Überlieferung:
حَدَّثَنِي مُحَمَّد بْن عُرْوَة , قَالَ : ثنا أَبُو عَاصِم , قَالَ : ثنا عِيسَى , عَنْ اِبْن أَبِي نَجِيح , عَنْ مُجَاهِد : { قَاتِلُوا الَّذِينَ لَا يُؤْمِنُونَ بِاَللَّهِ وَالْيَوْم الْآخِر وَلَا يُحَرِّمُونَ مَا حَرَّمَ اللَّه وَرَسُوله وَلَا يَدِينُونَ دِين الْحَقّ مِنْ الَّذِينَ أُوتُوا الْكِتَاب حَتَّى يُعْطُوا الْجِزْيَة عَنْ يَد وَهُمْ صَاغِرُونَ } حِين أُمِرَ مُحَمَّد وَأَصْحَابه بِغَزْوَةِ تَبُوك
Muhammad ibn
Arwa- Abu ' Aasim - Eesa - Ibn Abi Najeeh - Mujahid sagte über Sure 9:29 „Dies war,
als Muhammad (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) und seinen Gefährten
befohlen wurde, in Richtung Tabuk zu marschieren.“ (Ibn Jarir al-Tabari, Jami' al-bayan fi ta'wil al-Qur'an, Kommentar
zu Surah 9:29, Quelle)
Imam
Al-Qurtubi sagt:
قَالَ عُلَمَاؤُنَا رَحْمَة اللَّه عَلَيْهِمْ : وَاَلَّذِي دَلَّ عَلَيْهِ الْقُرْآن أَنَّ الْجِزْيَة تُؤْخَذ مِنْ الرِّجَال الْمُقَاتِلِينَ , لِأَنَّهُ تَعَالَى قَالَ : " قَاتِلُوا الَّذِينَ " إِلَى قَوْله : " حَتَّى يُعْطُوا الْجِزْيَة " فَيَقْتَضِي ذَلِكَ وُجُوبهَا عَلَى مَنْ يُقَاتِل . وَيَدُلّ عَلَى أَنَّهُ لَيْسَ عَلَى الْعَبْد وَإِنْ كَانَ مُقَاتِلًا , لِأَنَّهُ لَا مَال لَهُ , وَلِأَنَّهُ تَعَالَى قَالَ : " حَتَّى يُعْطُوا " . وَلَا يُقَال لِمَنْ لَا يَمْلِك حَتَّى يُعْطِي . وَهَذَا إِجْمَاع مِنْ الْعُلَمَاء عَلَى أَنَّ الْجِزْيَة إِنَّمَا تُوضَع عَلَى جَمَاجِم الرِّجَال الْأَحْرَار الْبَالِغِينَ , وَهُمْ الَّذِينَ يُقَاتِلُونَ دُون النِّسَاء وَالذُّرِّيَّة وَالْعَبِيد وَالْمَجَانِين الْمَغْلُوبِينَ عَلَى عُقُولهمْ
Unsere
Gelehrten (möge Allah Erbarmen mit ihnen haben) haben gesagt: Und worauf der
Qur’an hindeutet, ist, dass die Jizyah von den Männern genommen wird, die kämpfen.
Weil Er, der Allmächtige, sagte: „Kämpft gegen diejenigen“, bis er sagte: „bis sie eigenhändig
den Tribut (die Jizyah) (...) entrichten“, sodass dies impliziert, dass
die Verpflichtung diejenigen umfasst, die kämpfen. Und es bedeutet auch, dass
es nicht auf den Sklaven angewendet werden soll, auch wenn er ein Kämpfer ist,
weil er kein Geld hat und weil Allah sagte: „bis sie geben“, wobei sich dies nicht an jene
richtet, die kein Geld haben. Es gibt einen Konsens unter den Gelehrten, dass
die Jizyah nur von freien erwachsenen Männern, welche die Pubertät erreicht
haben, genommen wird, denn sie sind diejenigen, die kämpfen - im
Ausschluss von Frauen, Kindern, Anbetern und Verrückten. (Abu 'Abdullah
Al-Qurtubi, Tasfir al Jami' li-ahkam
al-Qur'an, Kommentar zu Sure 9:29, Quelle)
Es scheint,
dass nach dem historischen Kontext dieses Verses diejenigen, die in einem
Zustand der Schande bezahlen, jene Nicht-Muslime sind, die gegen die Muslime
oder Nicht-Muslime kämpfen und die Muslime wiederum die Aggressoren in einer
Schlacht zu bekämpfen beabsichtigen.
Der Shafi'i Rechtsgelehrte
Al-Mawardi sagt, dass Nichtmuslime, welche bei der Bezahlung saaghiruun sind, bedeutet:
أن تجري عليهم أحكام الإسلام
Dass die
Regeln des Islam auf sie angewandt werden. (Al-Maawardi, Al Haawi Al Kabeer, Band 10, S. 985)
Imam al-
Shafi'i sagte:
والصغار أن يجرى عليهم حكم الاسلام
Und sighaar ist, dass die Urteile des Islam
auf sie angewendet werden. (Al-Shafi'i, Al-Umm,
Band 4, S. 219)
Tatsache ist,
dass die Nicht-Muslime, welche die Muslime bekämpfen, die Jizyah in Anerkennung
des Sieges der Muslime über sie bezahlen müssen. Das ist verständlicherweise
ein Zeichen der Demütigung. Bedeutet dies aber, dass ein normaler Nicht-Muslim,
der in einem islamischen Staat leben und die Jizyah bezahlen will und sich an
der Teilnahme am Militär nicht verpflichtet, dieser die Jizyah bezahlen muss,
während er sich gedemütigt fühlt? Es gibt einige muslimische Gelehrte, die
sagten, dass die Nicht-Muslime, welche die Jizyah bezahlen, dies in einer
demütigenden Weise tun müssen. Diese Gelehrten liegen falsch, denn der Qur’an weist
nicht auf so etwas hin.
Imam Al-Nawawi
sagte – in seinem Kommentar über diejenigen, die zusammen mit der Bezahlung der
Jizya eine Demütigung auferlegen – wie folgt:
هذه الهيئة المذكورة أولا لا نعلم لها على هذا الوجه أصلا معتمدا وإنما ذكرها طائفة من أصحابنا الخراسانيين وقال جمهور الأصحاب تؤخذ الجزية برفق كأخذ الديون فالصواب الجزم بأن هذه الهيئة باطلة مردودة على من اخترعها ولم ينقل أن النبي صلى الله عليه وسلم ولا أحد من الخلفاء الراشدين فعل شيئا منها مع أخذهم الجزية وقد قال الرافعي رحمه الله في أول كتاب الجزية الأصح عند الأصحاب تفسير الصغار بالتزام أحكام الإسلام وجريانها عليهم وقالوا أشد الصغار على المرء أن يحكم عليه بما لا يعتقده ويضطر إلى احتماله
Für diese oben
erwähnte Praxis (hay'ah) kenne ich in
dieser Hinsicht keine solide Unterstützung und solches wird nur von den
Gelehrten von Khurasan erwähnt. Die Mehrheit (jumhur) der Gelehrten sagt, dass die Jizyah mit Sanftmut angenommen
werden soll, wie als wenn man Schulden (dayn)
zurückbekommen würde. Die zuverlässig korrekte Meinung ist, dass diese Praxis
ungültig ist und diejenigen, die sie entworfen haben, sollten widerlegt werden.
Es ist nicht bekannt, dass der Prophet oder irgendeiner der rechtgeleiteten
Kalifen so etwas beim Sammeln der Jizyah tat. Al-Raafi'i, möge Allah Erbarmen
mit ihm haben, sagte im ersten Teil seines Buches über die Jizyah, dass die
korrektere Meinung unter unseren Gefährten ist, dass sighaar die Bedeutung hat, sich an die Urteile des Islam zu halten
und sie aufzuerlegen. Sie sagten, dass die schärfste Form von sighaar, die man anwenden könnte, jene
ist, ihnen etwas aufzuerlegen, mit dem sie sich nicht einverstanden erklären. (Rawdat al-Talibin, Band 10, S. 315-16)
Der große
Gelehrte Ibnul Qayyim sagte:
Das ist unbegründet
und der Vers impliziert das auch nicht. Es ist nicht bekannt, dass der Prophet
oder die Gefährten so gehandelt haben. Die richtige Meinung zu diesem Vers ist,
dass das Wort „saghâr“ Akzeptanz seitens der Nicht-Muslime in
Bezug auf die Struktur des muslimischen Rechts und der Bezahlung der Jizya
bedeutet. (Ahkam Ahlul Dhimma, Band
1, S. 23-24)
Ibn Qudama
sagte dasselbe in (Al-Mughni, Band 4, S. 250).
Man sollte
beachten, dass die Gelehrten sagen, dass es keine Beweise aus den Handlungen
des Propheten (Friede sei mit ihm) oder jener seiner Gefährten für die
Auferlegung der Demütigung für diejenigen gibt, welche die Jizyah bezahlen
Es ist anhand
den Überlieferungen leicht, zu beweisen, dass die Jizyah nicht auf solch eine negative
Art und Weise entrichtet werden soll.
In der
folgenden Überlieferung lesen wir:
Einst, unter
der Herrschaft von 'Umar ibn al-Khattab, legte der Mann, der für das Einsammeln
der Jizyah beauftragt wurde, das eingesammelte Geld 'Umar dar, der aufgrund des
großen Betrags außer Fassung war. Er fragte ihn, ob er das Volk belastet hätte.
Er antwortete: „Nein, überhaupt nicht! Wir haben nur die überschüssigen und gesetzlichen
Steuern genommen.“ 'Umar fragte: „Ohne Druck oder Verfolgung?“ Der Mann
antwortete: „Ja.“ Umar sagte dann zu ihm: „Lob sei Allah, dem Allmächtigen,
dass die nicht-muslimischen Bürger unter meiner Herrschaft nicht unterdrückt wurden.“
(Ibn Salam, Imam Abu 'Ubayd al-Qasim, Al-Amwal,
S. 43. Siehe auch Ibn Qudamah, Al Mughni,
Band 9, S. 290 & Ibnul Qayyim, Ahkam
Ahlul Dhimma, Band 1, S.139)
Man beachte,
dass Umar ibn Al-Khattab – während er Kalif war – sich darum bemühte, sicherzustellen,
dass diejenigen, welche die Jizyah bezahlten, dies nicht unter harten
Bedingungen taten.
Die Gelehrten
des Islam haben einen Konsens gebildet, in dem es erlaubt ist, die Jizyah von
Nicht-Muslimen im Namen der Wohltätigkeit zu nehmen. Einst bestanden die Nicht-Muslime
darauf, dass Umar ibn Al Khattab damit einverstanden ist, die Jizyah von ihnen
zu nehmen, nachdem sie es als Wohltätigkeit bezeichneten und er akzeptierte.
(Ibn 'Abideen, al-Hashiya, Band 3, S.
432. Ibn Rushd, Bidaayat al Mujtahid,
Band 6, S. 101. Ibnul Qayyim, Zad Al
Ma'aad, Band 3, Seite 643. Ibn Qudama, Al
Mughni, Band 10, S. 590-91). Was sagt uns das? Das sagt uns, dass Muslime
die Gefühle der Nicht-Muslime beachten sollen. Wenn die Nicht-Muslime sich wohler
und zufriedener fühlen, die Jizyah im Namen der Wohltätigkeit zu bezahlen, dann
sollen die Muslime das tun. Wie auf der Erde zeigt dies, dass der Islam
angeblich lehrt, dass alle Nicht-Muslime die Jizyah in Demütigung bezahlen
müssen?
Zusammenfassend
ist zu sagen, dass Nicht-Muslime das Bezahlen der Jizyah im Zustand von saaghiruun nicht als Beleidigung
auffassen sollen, wenn sie die Bezahlung nicht aufgrund einer Niederlage im
Kampf zu entrichten haben. Wenn Nicht-Muslime die Jizyah nicht bezahlen müssen,
weil sie in einem Kampf verloren haben, sondern einfach nur, weil sie friedlich
in einem islamischen Land leben wollen und obendrein nicht am Militär
teilnehmen wollen, so sollen sie es in einem erbaulichen Sinn wahrnehmen, da
sie nicht in die Kategorie dieses Zustands gehören.
Wahrlich, Allah weiß es am besten.
Großes Danke für dieses Seiten, mit dieser Seite kann ich jetzt so viele Argumente von Islam hassern zerstören ;D
AntwortenLöschenImmer wieder gerne :)
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