Erlaubt der Islam die Ehe mit vorpubertären Mädchen?
Im
Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen!
Danke an:
qurananswers.me
Vorwort
Es wird
behauptet, dass der Qur’an in 65:4 es vorpubertären Mädchen erlaubt,
verheiratet zu werden:
وَاللاَّئِى يَئِسْنَ مِنَ الْمَحِيضِ مِن نِّسَآئِكُمْ إِنِ ارْتَبْتُمْ فَعِدَّتُهُنَّ ثَلَـثَةُ أَشْهُرٍ وَاللَّـتِي لَمْ يَحِضْنَ وَأُوْلَـتُ الاٌّحْمَالِ أَجَلُهُنَّ أَن يَضَعْنَ حَمْلَهُنَّ وَمَن يَتَّقِ اللَّهَ يَجْعَل لَّهُ مِنْ أَمْرِهِ يُسْراً
Qur’an 65:4
Wenn ihr
Zweifel hegt (über) jene eurer Frauen, die keine Menstruation mehr erhoffen,
(dann wisset, daß) ihre Frist drei Monate beträgt, und (das gleiche gilt für)
diejenigen, die noch keine
Menstruation gehabt haben. Und für die Schwangeren soll die Frist
solange dauern, bis sie zur Welt bringen, was sie getragen haben. Und dem, der
Allah fürchtet, wird Er Erleichterung in seinen Angelegenheiten verschaffen.
Eine Reihe von
Kommentaren wird gezeigt, um zu bestätigen, dass die Ehe mit denen, die nicht
menstruiert haben, vollzogen werden kann. Ich habe keine von ihnen zitiert, da
dieser Artikel nicht gegen sie argumentiert, sondern nur den relevanten Teil
behandelt, d. h. Geschlechtsverkehr mit vorpubertären Mädchen. Was die
Gelehrten sagen, wird von Muslimen ohne Nachfrage bestätigt und dieser Artikel
weicht in keinster Weise von der klassischen islamischen Position ab.
Wer ist inbegriffen in „diejenigen, die noch keine
Menstruation gehabt haben“?
• Diejenigen
Frauen, die aufgrund von Erkrankung nicht menstruieren. Entweder ist ihr
Prozess verzögert oder findet gar nicht statt. Dieser Vers schließt sie ein und
das ist natürlich und verständlich.
• Diejenigen
Frauen, die nicht menstruiert haben und es gibt keine Erkrankung. Diese
Kategorie von Frauen ist das kontroverse Thema und wird weiter unten
diskutiert.
Warum erlaubt der Islam die Ehe mit denjenigen,
die noch keine Menstruation gehabt haben?
Bevor wir
fortfahren, muss man verstehen, dass der Islam zwischen Ehe und Vollziehung
(der Ehe) unterscheidet. Die Ehe ist etwas, was wir in unserer Zeit als
Verlobung bezeichnen. Die verschiedenen Kulturen betrachten es anders und wir
betrachten heute den alten arabischen Brauch dieser Ehe als eine Verlobung. Der
Prophet (ﷺ) heiratete
Aisha (رضي الله عنها), als sie die Pubertät noch nicht erreicht hatte d.h. verlobte
sich mit ihr, während sie weiterhin bei ihren Eltern in ihrem eigenen Zuhause
lebte. Eine solche Ehe ist ähnlich mit der Verlobung in unserer Zeit. Daher
sehen wir, dass die Verlobung mit einer Minderjährigen erlaubt ist (mit Bedingungen, die
unten ausgeführt sind), während der Geschlechtsverkehr (Vollzug der Ehe) nicht erlaubt
ist.
Einer könnte
gegenargumentieren, dass der Vers (Qur’an 65:4) sagt, dass diejenigen, die
nicht menstruiert haben, drei Monate warten müssen, wenn sie geschieden sind,
während der Vers (Qur’an 33:49) feststellt, dass es keine Wartezeit für
diejenigen gibt, die ihre Ehe nicht vollzogen haben:
يأَيُّهَا الَّذِينَ ءَامَنُواْ إِذَا نَكَحْتُمُ الْمُؤْمِنَـتِ ثُمَّ طَلَّقْتُمُوهُنَّ مِن قَبْلِ أَن تَمَسُّوهُنَّ فَمَا لَكُمْ عَلَيْهِنَّ مِنْ عِدَّةٍ تَعْتَدُّونَهَا فَمَتِّعُوهُنَّ وَسَرِّحُوهُنَّ سَرَاحاً جَمِيلاً
Qur’an 33:49
O ihr, die ihr
glaubt! Wenn ihr gläubige Frauen heiratet und euch dann von ihnen scheiden
lasset, ehe ihr sie berührt habt, so besteht für euch ihnen gegenüber keine
Wartefrist, die sie einhalten müßten. Darum beschenkt sie und entlaßt sie auf
geziemende Weise.
Da Qur’an 33:49
besagt, dass jene verheirateten Frauen, die ihre Ehe nicht vollzogen haben,
keine Wartezeit haben und Qur’an 65:4 besagt, dass diejenigen, die nicht
menstruiert haben, drei Monate warten müssen, bis sie wieder heiraten können,
ist es offensichtlich, dass diejenigen, die in Qur’an 65:4 nicht menstruiert
haben, sich auf diejenigen beziehen, die ihre Ehe vollzogen haben. Daher wird
behauptet, dass die in Qur’an 65:4 erwähnten Frauen Minderjährige sind, welche
die Ehe vollzogen haben.
Dies ist ein
Aufruf aus der Stille. Es kann funktionieren, wenn es keinen Text gibt, der
ausdrücklich dieser Idee widerspricht. Die Wahrheit ist, dass der Islam
ausdrücklich den Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen verbietet. Die Frauen,
die unter Qur’an 65:4 fallen, sind diejenigen, welche die Pubertät und das Alter
der Reife erreicht haben, aber aus welchen Gründen auch immer keine
Menstruation vorweisen. Wenn sie nach der Vollziehung der Ehe geschieden sind,
warten sie drei Monate, bis sie wieder heiraten können.
Da die
Gelehrten sich einig sind, dass Qur’an 65:4 auch vorpubertäre Mädchen
einschließt - wie soll man diesen Vers verstehen? Die Tatsache, dass es erlaubt
ist, ein junges Mädchen zu heiraten, bedeutet nicht, dass es erlaubt ist, mit
ihr Geschlechtsverkehr zu haben; vielmehr sollte das nicht gemacht werden, bis
sie dazu fähig ist. Ein Mädchen kann das Alter erreichen, in dem sie das
Verlangen nach körperlicher Intimität entwickelt und auch einen Körper zu
diesem Zweck entwickelt hat, dem aber nur die Menstruation fehlt; in einem
solchen Fall hält der Islam sie nicht vom Recht auf Intimität ab. Die Gelehrten
sind sich im Konsens einig, dass Geschlechtsverkehr vollzogen werden darf, wenn
das Mädchen es nicht ertragen kann - es darf nicht vor dem Alter stattfinden, in
dem sie Verlangen nach Intimität entwickelt. Die großen Gelehrten des Islams,
nach denen die Schulen sich entwickelt haben - Maalik, al-Shaafa'i und Abu
Hanifah - haben gesagt, dass die Ehe vollzogen werden kann, wenn das Mädchen
zum Geschlechtsverkehr fähig ist, welches von Mädchen zu Mädchen variiert, so
dass keine Altersgrenze (laut Scharia-Recht) festgelegt werden kann. Wenn
Länder Gesetze erlassen, die ein Mindestalter festlegen, hält der Islam uns
nicht davon ab, dies zu akzeptieren.
In Bezug auf den
Vollzug der Ehe mit einer Minderjährigen wird dies nicht durch bloße Erstellung
des Ehevertrages zulässig; vielmehr sollte der Ehemann die Ehe mit ihr nicht
vollziehen, bis sie imstande ist, Geschlechtsverkehr zu haben, was nicht
unbedingt an der Pubertät liegt. Dies ist etwas, das in Abhängigkeit von Umgebung
und Zeit variiert. In Bezug darauf achtet die Scharia auf die körperliche
Verfassung. [*]
Ibn Battal schreibt:
أجمع العلماء على أنه يجوز للآباء تزويج الصغار من بناتهم وإن كن فى المهد إلا أنه لا يجوز لأزواجهن البناء بهن إلا إذا صلحن للوطء
Die Gelehrten
stimmen zu, dass es für Väter erlaubt ist, ihre jungen Töchter zu verheiraten,
auch wenn sie noch in der Wiege sind, jedoch ist es für die Ehemänner nicht
erlaubt, die Ehe mit ihnen zu vollziehen (d.h. Geschlechtsverkehr zu haben),
bis sie gefahrlos für den Verkehr bereit sind.
[Sharh Sahih al-Bukhari 7/172]
[Sharh Sahih al-Bukhari 7/172]
Es sollte
angemerkt werden, dass al-Shafi'i und seine Gefährten sagten: Es ist für Väter
und Großväter empfehlenswert, keine Jungfrau zu verheiraten, bis sie das Alter
der Pubertät erreicht und sie um ihre Erlaubnis bitten, damit sie nicht in
einer Ehe endet, die sie nicht mag. Was sie sagten, geht nicht gegen den Hadith
von Aisha, denn was sie meinten ist, dass diese jene nicht verheiraten sollten,
bevor sie die Pubertät erreicht, wenn es kein offensichtliches Interesse gibt,
das durch diese Ehe zugute kommt und das Verpassen dieses Interesses befürchtet
wird, wenn eine Verzögerung vorliegt, wie im Hadith von Aisha. In diesem Fall
ist es vorzuziehen, mit der Ehe fortzufahren, weil es dem Vater auferlegt ist,
sich um die Interessen des Kindes zu kümmern und keine gute Gelegenheit zu
verlieren. [*]
Was bedeutet das beste Interesse des Mädchens?
لكن ذكر بعض العلماء الإجماع على أن له أن يزوجها، مستدلين بحديث عائشة ـ رضي الله عنها ـ، وقد ذكرنا الفرق، وقال ابن شبرمة من الفقهاء المعروفين: لا يجوز أن يزوج الصغيرة التي لم تبلغ أبداً؛ لأننا إن قلنا بشرط الرضا فرضاها غير معتبر، ولا نقول بالإجبار في البالغة فهذه من باب أولى، وهذا القول هو الصواب، أن الأب لا يزوج بنته حتى تبلغ، وإذا بلغت فلا يزوجها حتى ترضى.
لكن لو فرضنا أن الرجل وجد أن هذا الخاطب كفء، وهو كبير السن، ويخشى إن انتقل إلى الآخرة صارت البنت في ولاية إخوتها أن يتلاعبوا بها، وأن يزوِّجوها حسب أهوائهم، لا حسب مصلحتها، فإن رأى المصلحة في أن يزوجها من هو كفء فلا بأس بذلك، ولكن لها الخيار إذا كبرت؛ إن شاءت قالت: لا أرضى بهذا ولا أريده.
وإذا كان الأمر كذلك فالسلامة ألا يزوجها، وأن يدعها
لكن لو فرضنا أن الرجل وجد أن هذا الخاطب كفء، وهو كبير السن، ويخشى إن انتقل إلى الآخرة صارت البنت في ولاية إخوتها أن يتلاعبوا بها، وأن يزوِّجوها حسب أهوائهم، لا حسب مصلحتها، فإن رأى المصلحة في أن يزوجها من هو كفء فلا بأس بذلك، ولكن لها الخيار إذا كبرت؛ إن شاءت قالت: لا أرضى بهذا ولا أريده.
وإذا كان الأمر كذلك فالسلامة ألا يزوجها، وأن يدعها
إلى الله ـ عزّ وجل ـ فربما أنه الآن يرى هذا الرجل كفئاً ثم تتغير حال الرجل، وربما يأتي الله لها عند بلوغها النكاح برجل خير من هذا الرجل؛ لأن الأمور بيد الله ـ سبحانه وتعالى ـ.
Ibn Taymiyyah
erzählte von Ibn Shubrumah, dass er sagte: Es ist nicht erlaubt, eine Ehe für
ein junges Mädchen zu arrangieren, das nicht das Alter der Pubertät erreicht
hat, denn wenn wir sagen, dass dies ihrer Zustimmung unterliegt, zählt ihre
Zustimmung nicht (weil sie zu jung ist, um solche Entscheidungen zu treffen),
und wenn sie das Alter der Pubertät erreicht, glauben wir, dass sie nicht in
eine Ehe gezwungen werden sollte. Ibn Taymiyyah sagte: Diese Ansicht ist die
richtige, dass der Vater für seine Tochter keine Ehe arrangieren sollte, bis
sie das Alter der Pubertät erreicht, und wenn sie das Alter der Pubertät
erreicht, sollte er keine Ehe arrangieren, es sei denn, sie gibt ihre
Zustimmung.
Aber wenn wir annehmen, dass ein Mann diesen Bewerber für kompatibel hält und er (der Vater) alt ist, und die Angst besteht, dass, wenn er stirbt und die Vormundschaft des Mädchens zu ihren Brüdern übergeht, sie die Angelegenheit ihrer Ehe nicht ernst nehmen könnten und ihre Ehe nach ihren Launen und Wünschen arrangieren würden und nicht nach dem, was in ihrem besten Interesse ist, und er denkt, dass es in ihrem besten Interesse ist, ihre Ehe mit jemandem zu arrangieren, der kompatibel ist - darin ist nichts falsch, denn sie wird die Wahl haben, wenn sie erwachsen wird; wenn sie will, kann sie sagen: Ich stimme dem nicht zu und ich will es nicht.
Wenn die Angelegenheit so ist, dann ist es die sicherste Option, ihre Ehe nicht zu arrangieren und sie Allah anzuvertrauen, möge Er verherrlicht werden. Vielleicht denkt er jetzt, dass dieser Mann kompatibel ist, aber dann kann sich die Situation des Mannes ändern, und vielleicht, wenn sie das Alter der Ehe erreicht, wird Allah ihr einen Mann bringen, der besser ist als dieser Mann, weil alle Dinge in der Hand Allahs sind, möge Er verherrlicht werden.
[Al-Sharh al-Mumti‘, 12/57-59]
Aber wenn wir annehmen, dass ein Mann diesen Bewerber für kompatibel hält und er (der Vater) alt ist, und die Angst besteht, dass, wenn er stirbt und die Vormundschaft des Mädchens zu ihren Brüdern übergeht, sie die Angelegenheit ihrer Ehe nicht ernst nehmen könnten und ihre Ehe nach ihren Launen und Wünschen arrangieren würden und nicht nach dem, was in ihrem besten Interesse ist, und er denkt, dass es in ihrem besten Interesse ist, ihre Ehe mit jemandem zu arrangieren, der kompatibel ist - darin ist nichts falsch, denn sie wird die Wahl haben, wenn sie erwachsen wird; wenn sie will, kann sie sagen: Ich stimme dem nicht zu und ich will es nicht.
Wenn die Angelegenheit so ist, dann ist es die sicherste Option, ihre Ehe nicht zu arrangieren und sie Allah anzuvertrauen, möge Er verherrlicht werden. Vielleicht denkt er jetzt, dass dieser Mann kompatibel ist, aber dann kann sich die Situation des Mannes ändern, und vielleicht, wenn sie das Alter der Ehe erreicht, wird Allah ihr einen Mann bringen, der besser ist als dieser Mann, weil alle Dinge in der Hand Allahs sind, möge Er verherrlicht werden.
[Al-Sharh al-Mumti‘, 12/57-59]
Es gibt keine Zwangsehe
Der Islam
erlaubt und akzeptiert keine Zwangsehen. Der Prophet (ﷺ) sagte:
الثَّيِّبُ أَحَقُّ بِنَفْسِهَا وَالْبِكْرُ يَسْتَأْمِرُهَا أَبُوهَا
Eine zuvor
verheiratete Frau hat mehr Recht (zu entscheiden) über sich selbst (in Bezug
auf die Ehe), und eine Jungfrau sollte von ihrem Vater konsultiert werden, und
ihre Erlaubnis ist ihr Schweigen. [Sunan an-Nasa’i 3264]
لاَ تُنْكَحُ الْبِكْرُ حَتَّى تُسْتَأْذَنَ
Eine Jungfrau
sollte nicht in die Ehe gegeben werden bis ihre Erlaubnis gewährt wird. [Sahih
al-Bukhari 6970]
Fazit
• Mädchen, welche
die Pubertät noch nicht erreicht haben, dürfen von ihrem Vormund nur unter
bestimmten strengen Bedingungen verheiratet (oder gemäß unseren modernen
Standards verlobt) werden
• Wenn diese
Ehe stattfindet, wird sie nicht an den Ehemann (oder Verlobten - nach unseren
modernen Standards) geschickt, sondern bleibt bei ihren Eltern oder Vormündern
• Das Mädchen
hat das Recht, es anzunehmen oder abzulehnen, wenn sie das Alter der Reife
erreicht
• Es gibt kein
Konzept der Zwangsehe im Islam
• Der
Geschlechtsverkehr mit einem Mädchen, welches das Alter der Reife nicht
erreicht hat, ist im Islam nicht erlaubt
• Es gibt kein
spezifisches Alterslimit für die Ehe und variiert von Person zu Person
Wahrlich, Allah weiß es am besten.
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