Schutz nicht-muslimischer Gebetshäuser im Islam



Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen!
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Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen!
Viele Menschen denken, dass im Islam in Bezug auf Nichtmuslime keine Toleranz herrscht und dass in einem Land, in dem die Scharia herrscht, die Kirchen und Synagogen sofort geschlossen oder angegriffen werden müssen.
Der Islam garantiert den Schutz von Juden, Christen und anderen Nicht-Muslimen, die in muslimischen Ländern leben. Ihre Gebetshäuser sollten vor Angriffen geschützt und ihr Recht auf Anbetung entsprechend ihrer Wahl toleriert werden. Das Recht auf Selbstverteidigung wurde im Islam gewährt, um die Religionsfreiheit zu schützen.
Allah sagte:
وَلَوْلَا دَفْعُ اللَّهِ النَّاسَ بَعْضَهُم بِبَعْضٍ لَّهُدِّمَتْ صَوَامِعُ وَبِيَعٌ وَصَلَوَاتٌ وَمَسَاجِدُ يُذْكَرُ فِيهَا اسْمُ اللَّهِ كَثِيرًا
Qur'an 22:40
Und wenn Allah nicht die einen Menschen durch die anderen zurückgehalten hätte, so wären gewiß Klausen, Kirchen, Synagogen und Moscheen, in denen der Name Allahs oft genannt wird, niedergerissen worden.
Hasan Al-Basri kommentiert diesen Vers und sagt:
يُدْفَعُ عَنْ هَدْمِ مُصَلَّيَاتِ أَهْلِ الذِّمَّةِ بِالْمُؤْمِنِينَ
Die Gebetshäuser für nicht-muslimische Bürger werden von den Gläubigen verteidigt.
Quelle: Ahkam Al-Koran Al-Jassas 5/83
Al-Qurtubi kommentiert diesen Vers und sagt:
قَالَ ابْنُ خُوَيْزِ مَنْدَادَ تَضَمَّنَتْ هَذِهِ الْآيَةُ الْمَنْعَ مِنْ هَدْمِ كَنَائِسِ أَهْلِ الذِّمَّةِ وَبِيَعِهِمْ وَبُيُوتِ نِيرَانِهِمْ
Ibn Khuwaiz sagte: Inbegriffen in diesem Vers ist das Verbot, die Kirchen nicht-muslimischer Bürger, ihre Tempel und ihre Gebetshäuser zu zerstören.
Quelle: Tafseer Al-Qurtubi 22:40
Diese gesetzliche Verpflichtung ist Teil der Toleranz, des Mitgefühls und des guten Willens, die der Islam gegenüber anderen religiösen Gruppen lehrt. Der Prophet definierte den Islam als Sicherheit für die Menschen im Allgemeinen.
Abdullah ibn Amr berichtete: Ein Mann fragte: „O Gesandter Allahs, wessen Islam ist der beste?“ Der Gesandte Allahs, Friede und Segen seien auf ihm, sagte:
مَنْ سَلِمَ النَّاسُ مِنْ لِسَانِهِ وَيَدِهِ
Dessen, vor dessen Zunge und Hand die Menschen sicher sind.
Quelle: Musnad Ahmad 6714, Klassifizierung: Sahih
Einige Ausleger haben versucht, die Bedeutung des betreffenden Verses zu begrenzen, indem sie sagen, der Ausdruck „in denen der Name Allahs oft genannt wird“ beziehe sich nur auf die Moscheen. Dies würde jedoch die Grammatik des Verses unangenehmer machen, als dass man es normalerweise verstehen würde.
Viele der führenden Kommentatoren schließen daraus, dass der Name Allahs oft in den Synagogen, Kirchen und Moscheen erwähnt wird. Ibn Kathir schreibt:
وَقَالَ الضَّحَّاكُ الْجَمِيعُ يُذْكَرُ فِيهَا اسْمُ اللَّهِ كَثِيرًا
Ad-Dahhak sagte: In allen von ihnen wird der Name Allahs oft erwähnt.
Quelle: Tafseer Ibn Kathir 22:40
At-Tabari schreibt:
الصَّوَابُ لَهُدِّمَتْ صَوَامِعُ الرُّهْبَانِ وَبِيَعُ النَّصَارَى وَصَلَوَاتُ الْيَهُودِ وَهِيَ كَنَائِسُهُمْ وَمَسَاجِدُ الْمُسْلِمِينَ الَّتِي يُذْكَرُ فِيهَا اسْمُ اللَّهِ كَثِيرًا لِأَنَّ هَذَا هُوَ الْمُسْتَعْمَلُ الْمَعْرُوفُ فِي كَلَامِ الْعَرَبِ
Die richtige Interpretation ist, dass die Klöster der Mönche, die Kirchen der Christen, die Synagogen der Juden und die Moscheen der Muslime, in denen der Name Allahs oft erwähnt wird, abgerissen worden wären. Dies ist so anhand der bekannten (gewöhnlichen) Verwendung in der arabischen Sprache.
Quelle: Tafseer At-Tabari 22:40
In der Tat wurde der Name „Allah“ von arabischsprechenden Juden und Christen seit dem Beginn des Islam verwendet und auch heute wird er von ihnen immer noch für Gott verwendet.
Die Erkenntnis, dass Juden und Christen denselben Gott anbeten, wie auch immer ihr Verständnis fehlerhaft sein oder nicht sein mag, ist sehr bedeutsam und daher verdient ihre Anbetung den Schutz des Gesetzes. Selbst wenn wir annehmen, dass der Name Allahs in nicht-muslimischen Gebetshäusern nicht erwähnt wird, hätten sie immer noch Anspruch auf den Schutz, der ihnen vom Islam gewährt wird.
Ibn Al-Qayyim schreibt:
وَهُوَ سُبْحَانُهُ يَدْفَعُ عَنْ مُتَعَبَّدَاتِهِمُ الَّتِي أُقِرُّوا عَلَيْهَا شَرْعًا وَقَدَرًا فَهُوَ يُحِبُّ الدَّفْعَ عَنْهَا وَإِنْ كَانَ يُبْغِضُهَا كَمَا يُحِبُّ الدَّفْعَ عَنْ أَرْبَابِهَا وَإِنْ كَانَ يُبْغِضُهُمْ وَهَذَا الْقَوْلُ هُوَ الرَّاجِحُ إِنْ شَاءَ اللَّهُ تَعَالَى وَهُوَ مَذْهَبُ ابْنِ عَبَّاسٍ فِي الْآيَةِ
Allah, der Erhabene, verteidigt ihre Gebetshäuser, die durch Gesetz und Verordnung sanktioniert wurden. Daher liebt Er es, sie zu verteidigen, auch wenn Er etwas darin verabscheuen könnte, so wie Er es liebt, ihre Besitzer zu verteidigen, auch wenn Er etwas von ihnen verabscheuen könnte. Dies ist die bevorzugte Ansicht, wenn Allah will, und es ist der Weg von Ibn Abbas bezüglich des Verses.
Quelle: Ahkam Ahlu Dhimmah 3/1169
Die allgemeine Regel im Islam ist, dass jeder friedliche und gesetzestreue Nicht-Muslim die Freiheit hat, seine Religion zu praktizieren und von den Muslimen geschützt wird. In der Tat: wenn ein Nicht-Muslim von einem Muslim unterdrückt wird, wird der Prophet im Namen des Nicht-Muslims gegen den ungerechten Muslim am Tag des Gerichts sprechen.
Sufwan ibn Saleem berichtete: Der Gesandte Allahs, Friede und Segen seien auf ihm, sagte:
أَلَا مَنْ ظَلَمَ مُعَاهِدًا أَوْ انْتَقَصَهُ أَوْ كَلَّفَهُ فَوْقَ طَاقَتِهِ أَوْ أَخَذَ مِنْهُ شَيْئًا بِغَيْرِ طِيبِ نَفْسٍ فَأَنَا حَجِيجُهُ يَوْمَ الْقِيَامَةِ
Wenn jemand einer Person Unrecht tut, die durch einen Bund (Vertrag) geschützt ist, ihre Rechte beschneidet, ihnen mehr aufbürdet, als sie ertragen können oder irgendetwas von ihnen gegen ihren freien Willen nimmt; ich werde mich am Tag des Gerichts gegen diese Person beschweren.
Quelle: Sunan Abu Dawud 3052, Klassifizierung: Sahih
Vielleicht war das beste Beispiel für die strikte Wahrung der Rechte von Nicht-Muslimen in der frühen islamischen Geschichte die Praxis von Umar Ibn Al-Khattab, dem zweiten Kalifen des Islam. Nachdem Umar die Römer besiegt und die Bedrohung, die sie der muslimischen Gemeinschaft stellten, neutralisiert hatte, versprach er den Christen in Jerusalem, dass ihr Leben, ihr Eigentum, ihre Gebetshäuser, ihre religiösen Ikonen und ihre gesamte Gemeinschaft von den Muslimen geschützt wird.
At-Tabari berichtet Umars Bund wie folgt:
بسم اللَّه الرحمن الرحيم هذا ما أعطى عبد اللَّه عمر أمير المؤمنين أهل إيلياء من الأمان أعطاهم أمانا لأنفسهم وأموالهم ولكنائسهم وصلبانهم وسقيمها وبريئها وسائر ملتها أنه لا تسكن كنائسهم ولا تهدم ولا ينتقص منها ولا من حيزها ولا من صليبهم ولا من شيء من أموالهم ولا يكرهون على دينهم ولا يضار أحد منهم
Im Namen Allahs, des Gnädigen, des Barmherzigen. Das ist es, was an Sicherheit dem Volk von Jerusalem bewilligt wird - vom Diener Allahs - Umar, dem Befehlshaber der Gläubigen. Er gewährt ihnen Sicherheit für ihr Leben, ihren Besitz, ihre Kirchen und ihre Kruzifixe, für ihre Kranken, ihre Gesunden und ihre gesamte Gemeinschaft. Ihre Kirchen werden nicht besetzt, abgerissen oder in der Zahl reduziert. Ihre Kirchen und Kruzifixe werden nicht entweiht und auch nichts von ihrem Eigentum. Sie werden nicht dazu gezwungen, ihre Religion aufzugeben und keiner von ihnen wird geschädigt werden. Quelle: Tareekh At-Tabari 2/449
Umar war besonders sensibel gegenüber den Forderungen der Gerechtigkeit gegenüber Nicht-Muslimen, die unter seiner Autorität leben. In einer berühmten Geschichte wurde Umar vom Patriarchen der Grabeskirche eingeladen, in der Kirche zu beten. Umar weigerte sich jedoch -nicht aus Abneigung in einer Kirche zu beten- sondern weil er fürchtete, dass einige unwissende Muslime die Kirche nach ihm ergreifen könnten und sie in eine Art Heiligtum verwandeln würden.
Ibn Khaldun berichtete:
Umar ibn Al-Khattab betrat das heilige Haus und kam in die Kirche des Heiligen Grabes. Er saß unter seinen Gefährten, bis die Zeit des Gebets kam. Umar sagte zum Patriarchen: „Ich möchte beten.“ Der Patriarch sagte: „Hier ist dein Gebetsort“, aber Umar verzichtete darauf und stattdessen betete er auf der Treppe neben einer Tür - abgesondert von der Kirche. Als Umar sein Gebet beendete, sagte er zum Patriarchen:
لو صليت داخل الكنيسة أخذها المسلمون بعدي وقالوا هنا صلى عمر
„Wenn ich in der Kirche gebetet hätte, würden die Muslime nach mir diese (von euch) nehmen und sagen: „Umar betete hier.““
Quelle: Ta'reekh Ibn Khaldun 2/225
Diese Kirche existiert heute noch in Jerusalem als Hauptquartier des orthodoxen Patriarchen von Jerusalem, obwohl sie über Jahrhunderte unter der Autorität der Muslime stand.
Abschließend sei festzuhalten, dass Nicht-Muslime in muslimischen Ländern die Religionsfreiheit innerhalb der Grenzen des Zivilrechts genießen sollten. Ihre Gebetshäuser sollten geschützt und von allen verteidigt werden, die ihnen Schaden zufügen könnten.
Wahrlich Allah weiß es am besten!

1 Kommentar:

  1. Assalamu aleykum ve Rahmatullahi ve Barakatü
    Warum wurde aus der Hagia sophia eine Moschee

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