Vergewaltigung im Islam?
Im
Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen!
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Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des
Barmherzigen!
Der Islam hat
die Vergewaltigung und den sexuellen Missbrauch seit der Zeit des Propheten bis
zum heutigen Tag verboten. Vorwürfe antimuslimischer Aktivisten werden nur
durch das entsetzliche kriminelle Verhalten terroristischer Gruppen gestützt,
die im Namen des Islam handeln und Vergewaltigungen als Kriegshandlung
einsetzen. Vergewaltigung an sich ist eine Gräueltat, aber das Gräuel ist
schlimmer, wenn man dabei dann noch behauptet, dies im Namen Allahs und Seines
Gesandten in Rechtmäßigkeit zu tun.
Das
grundlegende Prinzip im islamischen Recht ist, dass es einem Muslim verboten
ist, einer anderen Person oder einem anderen Tier zu schaden, es sei denn, wenn
es notwendig ist, dadurch einen größeren Schaden abzuwehren.
Ubaida ibn
As-Samit berichtete: „Der Gesandte Allahs, Friede und Segen seien auf ihm,
erließ eine Verordnung:
لاَ ضَرَرَ وَلاَ ضِرَارَ
Verursacht keinen Schaden und leitet keinen Schaden zurück.
Quelle: Sunan ibn Majah 2340, Grad: Hasan
لاَ ضَرَرَ وَلاَ ضِرَارَ
Verursacht keinen Schaden und leitet keinen Schaden zurück.
Quelle: Sunan ibn Majah 2340, Grad: Hasan
As-Suyuti
drückt den Rechtsgrundsatz wie folgt aus:
الضَّرَر يُزَال
Schaden sollte entfernt werden.
Quelle: Al-Ashbah wa Natha'ir 7
Schaden sollte entfernt werden.
Quelle: Al-Ashbah wa Natha'ir 7
Da feststeht,
dass Vergewaltigung dem Verstand, dem Körper und dem Geist zahllose Schäden
zufügt, ohne dass man dabei eine vernünftige Rechtfertigung hat und ohne dass
ein größeres Unrecht verhindert wird, folgern wir daraus, dass Vergewaltigungen
im Islam absolut verboten sind.
Dies allein
reicht aus, um das Vergewaltigungsverbot zu begründen. Dennoch hat der Prophet
den Präzedenzfall geschaffen, dass Vergewaltigungen in der muslimischen
Gesellschaft nicht toleriert werden dürfen. Ein Mann in Medina wurde ertappt,
nachdem er eine Frau vergewaltigt hatte und der Prophet hat die legale Strafe
gegen ihn verhängt: die höchste Strafe hierfür ist die Todesstrafe.
Abu Alqama
berichtete: Eine Frau ging während der Zeit des Propheten zum Gebet und wurde
von einem Mann getroffen, der sie angriff und vergewaltigte. Sie sagte: „Dieser
Mann hat mich belästigt!“ Der Gesandte Allahs, Friede und Segen seien auf ihm,
sagte:
ارْجُمُوهُ
„Er ist zum Tode verurteilt.“
Quelle: Sunan At-Tirmidhi 1454, Klassifizierung: Sahih
ارْجُمُوهُ
„Er ist zum Tode verurteilt.“
Quelle: Sunan At-Tirmidhi 1454, Klassifizierung: Sahih
Die
rechtschaffenen Kalifen, die dem Beispiel des Propheten folgten, setzten diese
Politik der gesetzlichen Bestrafung für das Verbrechen der Vergewaltigung fort.
Das Opfer der Vergewaltigung wurde -unabhängig von den Umständen- niemals
bestraft.
Ibn Umar
berichtete:
أَنَّ عُمَرَ أُتِيَ بِإِمَاءٍ مِنْ إِمَاءِ الإِمَارَةِ اسْتَكْرَهَهُنَّ غِلْمَانٌ مِنْ غِلْمَانِ الإِمَارَةِ فَضَرَبَ الْغِلْمَانَ وَلَمْ يَضْرِبْ الإِمَاءَ
Umar ibn Al-Khattab wurde ein Dienstmädchen der Mädchen gegeben, die der Führung dienten. Sie wurde von einem der jungen Männer aufgezwungen - sodann peitschte Umar den Mann aus und er peitschte die Frau nicht aus.
Quelle: Musannaf Ibn Abi Shayba 29012
أَنَّ عُمَرَ أُتِيَ بِإِمَاءٍ مِنْ إِمَاءِ الإِمَارَةِ اسْتَكْرَهَهُنَّ غِلْمَانٌ مِنْ غِلْمَانِ الإِمَارَةِ فَضَرَبَ الْغِلْمَانَ وَلَمْ يَضْرِبْ الإِمَاءَ
Umar ibn Al-Khattab wurde ein Dienstmädchen der Mädchen gegeben, die der Führung dienten. Sie wurde von einem der jungen Männer aufgezwungen - sodann peitschte Umar den Mann aus und er peitschte die Frau nicht aus.
Quelle: Musannaf Ibn Abi Shayba 29012
Nafi
'berichtete:
أَنَّ رَجُلاً أَضَافَ أَهْلَ بَيْتٍ فَاسْتَكْرَهَ مِنْهُمَ امْرَأَةً فَرُفِعَ ذَلِكَ إِلَى أَبِي بَكْرٍ فَضَرَبَهُ وَنَفَاهُ وَلَمْ يَضْرِبْ الْمَرْأَةَ
Ein Mann wurde als Gast von der Familie eines Haushaltes eingeladen, dann zwang er sich einer Frau unter ihnen auf. Dies wurde Abu Bakr weitergeleitet - sodann peitschte er ihn aus und vertrieb ihn und er peitschte die Frau nicht aus.
Quelle: Musannaf Ibn Abi Shayba 29013
أَنَّ رَجُلاً أَضَافَ أَهْلَ بَيْتٍ فَاسْتَكْرَهَ مِنْهُمَ امْرَأَةً فَرُفِعَ ذَلِكَ إِلَى أَبِي بَكْرٍ فَضَرَبَهُ وَنَفَاهُ وَلَمْ يَضْرِبْ الْمَرْأَةَ
Ein Mann wurde als Gast von der Familie eines Haushaltes eingeladen, dann zwang er sich einer Frau unter ihnen auf. Dies wurde Abu Bakr weitergeleitet - sodann peitschte er ihn aus und vertrieb ihn und er peitschte die Frau nicht aus.
Quelle: Musannaf Ibn Abi Shayba 29013
Hajjaj
berichtet:
أَنَّ حَبَشِيًّا اسْتَكْرَهَ امْرَأَةً مِنْهُمْ فَأَقَامَ عَلَيْهِ عُمَرُ بْنُ عَبْدِ الْعَزِيزِ الْحَدَّ
Ein Abessinier zwang sich einer Frau unter ihnen auf. Dies wurde an Umar Ibn Abdul Aziz weitergeleitet und er wendete die legale Strafe an ihn an.
Quelle: Musannaf Ibn Abi Shayba 29014
أَنَّ حَبَشِيًّا اسْتَكْرَهَ امْرَأَةً مِنْهُمْ فَأَقَامَ عَلَيْهِ عُمَرُ بْنُ عَبْدِ الْعَزِيزِ الْحَدَّ
Ein Abessinier zwang sich einer Frau unter ihnen auf. Dies wurde an Umar Ibn Abdul Aziz weitergeleitet und er wendete die legale Strafe an ihn an.
Quelle: Musannaf Ibn Abi Shayba 29014
Die
rechtschaffenen Rechtsgelehrten, die den Gefährten des Propheten folgten,
legten einen legalen Konsens darüber fest, dass Vergewaltigungen verboten sind
und bestraft werden sollten, undzwar so, wie wenn dies Ehebruch wäre. Sie waren
sich nur uneins bezüglich der Geldstrafe, die mit der gesetzlichen Bestrafung
einherging.
Ibn Abdul Barr
schreibt:
وَقَدْ أَجْمَعَ الْعُلَمَاءُ عَلَى أَنَّ عَلَى الْمُسْتَكْرِهِ الْمُغْتَصِبِ الْحَدَّ إِنْ شَهِدَتِ الْبَيِّنَةُ عَلَيْهِ بِمَا يُوجِبُ الْحَدَّ أَوْ أَقَرَّ بِذَلِكَ فَإِنْ لَمْ يَكُنْ فَعَلَيْهِ الْعُقُوبَةُ وَلَا عُقُوبَةَ عَلَيْهَا إِذَا صَحَّ أَنَّهُ اسْتَكْرَهَهَا وَغَلَبَهَا عَلَى نَفْسِهَا وَذَلِكَ يُعْلَمُ بِصُرَاخِهَا وَاسْتِغَاثَتِهَا وَصِيَاحِهَا
Die Gelehrten waren sich einig, dass der Vergewaltiger strafrechtlich verfolgt werden muss und wenn klare Beweise gegen ihn vorliegen - er eine Strafe verdient -oder wenn er sich dazu bekennt. Wenn die Beweise nicht so eindeutig sind, wird ihm eine Ermessensstrafe gegeben. Es gibt keine Bestrafung für das Opfer, wenn es wahr ist, dass sie gezwungen und überwältigt wurde, da es durch ihre Schreie und Hilferufe deutlich wäre.
Quelle: Kitab Al-Istidhkar 32083
Die Gelehrten waren sich einig, dass der Vergewaltiger strafrechtlich verfolgt werden muss und wenn klare Beweise gegen ihn vorliegen - er eine Strafe verdient -oder wenn er sich dazu bekennt. Wenn die Beweise nicht so eindeutig sind, wird ihm eine Ermessensstrafe gegeben. Es gibt keine Bestrafung für das Opfer, wenn es wahr ist, dass sie gezwungen und überwältigt wurde, da es durch ihre Schreie und Hilferufe deutlich wäre.
Quelle: Kitab Al-Istidhkar 32083
Und nach der
kuwaitischen Enzyklopädie des islamischen Rechts:
وَإِنْ كَانَتِ الْمَرْأَةُ مُغْتَصَبَةً غَيْرَ مُطَاوِعَةٍ فَعَلَى الْمُغْتَصِبِ الْحَدُّ وَالضَّمَانُ إِجْمَاعًا غَيْرَ أَنَّهُمُ اخْتَلَفُوا فِي مِقْدَارِهِ فَقَالَ الْحَنَفِيَّةُ عَلَيْهِ أَرْشُ الْإِفْضَاءِ لَا الْعُقْرُ وَذَهَبَ الْمَالِكِيَّةُ إِلَى أَنَّ فِيهِ الصَّدَاقَ وَحُكُومَةَ عَدْلٍ وَذَهَبَ الشَّافِعِيَّةُ إِلَى أَنَّ فِيهِ الدِّيَةَ وَذَهَبَ الْحَنَابِلَةُ إِلَى أَنَّ فِيهِ ثُلُثَ دِيَتِهَا وَمَهْرَ مِثْلِهَا
Wenn eine Frau vergewaltigt wird, das heißt (sexueller Akt) ohne Einwilligung, dann muss der Vergewaltiger strafrechtlich bestraft werden und seine Geldbuße wird vereinbart, obwohl die Juristen sich über die Höhe nicht einigen konnten. Die Hanafi-Gelehrten sagten, er müsse das maximale Blutgeld zahlen und nicht weniger. Die Maliki-Gelehrten sagten, er müsse die Mitgift und eine gerechte Anhäufung bezahlen. Die Schafi'ee-Gelehrten sagten, er müsse Blutgeld zahlen. Die Hanbali-Gelehrten sagten, er müsse ein Drittel ihres Blutgeldes und eine ähnliche Mitgift bezahlen.
Quelle: Mawsu'at Al-Fiqhiyya 3212
Wenn eine Frau vergewaltigt wird, das heißt (sexueller Akt) ohne Einwilligung, dann muss der Vergewaltiger strafrechtlich bestraft werden und seine Geldbuße wird vereinbart, obwohl die Juristen sich über die Höhe nicht einigen konnten. Die Hanafi-Gelehrten sagten, er müsse das maximale Blutgeld zahlen und nicht weniger. Die Maliki-Gelehrten sagten, er müsse die Mitgift und eine gerechte Anhäufung bezahlen. Die Schafi'ee-Gelehrten sagten, er müsse Blutgeld zahlen. Die Hanbali-Gelehrten sagten, er müsse ein Drittel ihres Blutgeldes und eine ähnliche Mitgift bezahlen.
Quelle: Mawsu'at Al-Fiqhiyya 3212
Das
Vergewaltigungsverbot gilt für alle Frauen, auch für Sklaven und
Kriegsgefangene.
Ash-Shafi'ee
sagte:
وَإِذَا اغْتَصَبَ الرَّجُلُ الْجَارِيَةَ ثُمَّ وَطِئَهَا بَعْدَ الْغَصْبِ وَهُوَ مِنْ غَيْرِ أَهْلِ الْجَهَالَةِ أُخِذَتْ مِنْهُ الْجَارِيَةُ وَالْعُقْرُ وَأُقِيمَ عَلَيْهِ حَدُّ الزِّنَا
Wenn ein Mann ein Sklavenmädchen gewaltsam erwirbt und sie dann vergewaltigt und er kein unwissender Mensch ist, dann wird von ihm das Sklavenmädchen genommen. Er muss die Strafe bezahlen und die Strafe für Ehebruch (d.h. Todesstrafe) wird bei ihm angewendet.
Quelle: Kitab Al-Umm 253
Wenn ein Mann ein Sklavenmädchen gewaltsam erwirbt und sie dann vergewaltigt und er kein unwissender Mensch ist, dann wird von ihm das Sklavenmädchen genommen. Er muss die Strafe bezahlen und die Strafe für Ehebruch (d.h. Todesstrafe) wird bei ihm angewendet.
Quelle: Kitab Al-Umm 253
In der Tat ist
es im Islam sogar verboten, einen Sklaven oder Diener zu schlagen, geschweige
denn einen größeren Schaden anzurichten. Wenn ein Muslim sogar seine Diener ohrfeigen
würde, würde der Prophet den Ohrfeigenden befehlen, diese frei zu lassen.
Ibn Umar
berichtete: Der Gesandte Allahs, Friede und Segen sei auf ihm, sagt:
مَنْ ضَرَبَ غُلَامًا لَهُ حَدًّا لَمْ يَأْتِهِ أَوْ لَطَمَهُ فَإِنَّ كَفَّارَتَهُ أَنْ يُعْتِقَهُ
Wer seinen Sklaven maßlos schlägt oder ihn ohrfeigt, so ist die Sühne für seine Sünde, diesen zu befreien.
Quelle: Sahih Muslim 1657, Grad: Sahih
مَنْ ضَرَبَ غُلَامًا لَهُ حَدًّا لَمْ يَأْتِهِ أَوْ لَطَمَهُ فَإِنَّ كَفَّارَتَهُ أَنْ يُعْتِقَهُ
Wer seinen Sklaven maßlos schlägt oder ihn ohrfeigt, so ist die Sühne für seine Sünde, diesen zu befreien.
Quelle: Sahih Muslim 1657, Grad: Sahih
Suwaid ibn
Muqarrin berichtete: Er hatte ein Dienstmädchen und jemand ohrfeigte sie, also
sagte er zu ihm:
أَمَا عَلِمْتَ أَنَّ الصُّورَةَ مُحَرَّمَةٌ فَقَالَ لَقَدْ رَأَيْتُنِي وَإِنِّي لَسَابِعُ إِخْوَةٍ لِي مَعَ رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم وَمَا لَنَا خَادِمٌ غَيْرُ وَاحِدٍ فَعَمَدَ أَحَدُنَا فَلَطَمَهُ فَأَمَرَنَا رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم أَنْ نُعْتِقَهُ
Wusstest du nicht, dass es verboten ist, das Gesicht zu schlagen? Ich war der siebte meiner Brüder während der Lebenszeit des Propheten und wir hatten nur einen Diener. Einer von uns wurde wütend und ohrfeigte ihn, so befahl uns der Prophet ihn freizulassen.
Quelle: Sahih Muslim 1658, Grad: Sahih
أَمَا عَلِمْتَ أَنَّ الصُّورَةَ مُحَرَّمَةٌ فَقَالَ لَقَدْ رَأَيْتُنِي وَإِنِّي لَسَابِعُ إِخْوَةٍ لِي مَعَ رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم وَمَا لَنَا خَادِمٌ غَيْرُ وَاحِدٍ فَعَمَدَ أَحَدُنَا فَلَطَمَهُ فَأَمَرَنَا رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم أَنْ نُعْتِقَهُ
Wusstest du nicht, dass es verboten ist, das Gesicht zu schlagen? Ich war der siebte meiner Brüder während der Lebenszeit des Propheten und wir hatten nur einen Diener. Einer von uns wurde wütend und ohrfeigte ihn, so befahl uns der Prophet ihn freizulassen.
Quelle: Sahih Muslim 1658, Grad: Sahih
Wenn es
verboten ist, einen Sklaven einfach demütigend zu schlagen, wie kann es dann
erlaubt sein, eine Vergewaltigung durchzuführen, was um ein Vielfaches
schlimmer ist?
Antimuslimische
Aktivisten und ihre extremistischen muslimischen Kollegen in kriminellen
terroristischen Organisationen stimmen darin überein, dass der Islam die
Vergewaltigung von gefangenen Frauen erlaubt, aber sie können keinen klaren
schriftlichen und rechtlichen Beweis für ihre Position liefern. Stattdessen müssen
sie sich auf die Ignoranz ihres Publikums verlassen, weil sie oft nicht in der
Lage sind oder nicht bereit sind, die beabsichtigte Bedeutung des Qur'an und
der Sunnah zu untersuchen.
Der edle Qur'an
verwendet im Kontext der Ehe die Worte „Was eure rechte
Hand besitzt“, was Sklaven und Diener bedeutet. Dies wurde als die
Institution des Konkubinats bekannt, die eine Form der Ehe in der vormodernen
arabischen und muslimischen Gesellschaft war. Aus diesen Versen zu folgern,
dass Vergewaltigung zulässig oder sogar lobenswert ist, ist eine unglaublich
ungerechtfertigte Textauslegung, die der Text nicht besagt.
Ebenso können
Extremisten nichts in den prophetischen Überlieferungen oder Biographien
finden, in denen die Gefährten des Propheten gefangene Frauen vergewaltigten.
Daher müssen sie erneut ihre gewünschte Interpretation irrtümlich herleiten,
indem sie eine prophetische Überlieferung ohne Rücksicht auf Kontext und
wissenschaftlichen Kommentaren zitieren.
Ihr primärer
Beweistext, der verwendet wird, um Vergewaltigung zu rechtfertigen, ist die
folgende Überlieferung:
Abu Sa'eed
Al-Khudri berichtete: In der Schlacht von Hunain, sandte der Gesandte Allahs,
Friede und Segen seien auf ihm, eine Armee nach Awtas und sie begegneten dem
Feind und bekämpften ihn. Nachdem sie die Feinde überwältigt und gefangen
genommen hatten, verzichteten die Gefährten des Gesandten Allahs darauf,
Geschlechtsverkehr mit den gefangenen Frauen zu haben, weil ihre Ehemänner
Götzendiener waren. Dann offenbarte Allah den Vers:
وَالْمُحْصَنَاتُ مِنَ النِّسَاءِ إِلَّا مَا مَلَكَتْ أَيْمَانُكُمْ
Und (verwehrt sind euch) verheiratete Frauen außer denen, die ihr von Rechts wegen besitzt. (4:24)
Quelle: Sahih Muslim 1456, Klassifizierung: Sahih
وَالْمُحْصَنَاتُ مِنَ النِّسَاءِ إِلَّا مَا مَلَكَتْ أَيْمَانُكُمْ
Und (verwehrt sind euch) verheiratete Frauen außer denen, die ihr von Rechts wegen besitzt. (4:24)
Quelle: Sahih Muslim 1456, Klassifizierung: Sahih
Plump
interpretiert, scheint diese Überlieferung die Vergewaltigung gefangener Frauen
zu genehmigen. Die wissenschaftliche Methodologie erfordert jedoch die
Zusammenstellung aller Texte und Kommentare zu einem bestimmten Thema, bevor man
zu einer schlüssigen Regel, einem Prinzip oder einer Praxis kommt. Wir müssen
sehen, wie die Gefährten des Propheten, ihre Schüler und die Gelehrten, die
ihnen folgten, die Überlieferung innerhalb der Gesamtheit der islamischen
Lehren verstanden und angewandet haben.
In
Wirklichkeit werden wir feststellen, dass diese Überlieferung ein Beweis gegen
ihre Position ist. Geschlechtsverkehr wurde mit diesen Frauen erst rechtmäßig
gemacht, nachdem sie den Islam angenommen hatten, was Zustimmung erfordert.
An-Nawawi
kommentiert diese Überlieferung und sagt:
وَاعْلَمْ أَنَّ مَذْهَبَ الشَّافِعِيِّ وَمَنْ قَالَ بِقَوْلِهِ مِنَ الْعُلَمَاءِ أَنَّ الْمَسْبِيَّةَ مِنْ عَبَدَةِ الْأَوْثَانِ وَغَيْرِهِمْ مِنَ الْكُفَّارِ الَّذِينَ لَا كِتَابَ لَهُمْ لَا يَحِلُّ وَطْؤُهَا بِمِلْكِ الْيَمِينِ حَتَّى تُسْلِمَ فَمَا دَامَتْ عَلَى دِينِهَا فَهِيَ مُحَرَّمَةٌ وهَؤُلَاءِ الْمَسْبِيَّاتُ كُنَّ مِنْ مُشْرِكِي الْعَرَبِ عَبَدَةِ الْأَوْثَانِ فَيُئَوَّلُ هَذَا الْحَدِيثُ وَشِبْهُهُ عَلَى أَنَّهُنَّ أَسْلَمْنَ وَهَذَا التَّأْوِيلُ لَا بُدَّ مِنْهُ وَاللَّهُ أَعْلَمُ
Wisse, dass es der Weg von Ash-Shafi'ee und der Gelehrten ist, die ihm zustimmten, dass es unrechtmäßig ist, mit den gefangenen Frauen unter den Götzendienern und anderen Ungläubigen zu verkehren, die keine göttliche Schrift haben, es sei denn, sie nehmen zuerst den Islam an. Es ist ihnen verboten, sich ihnen zu nähern, solange sie ihrer Religion folgen und diese gefangenen Mädchen gehörten zu den arabischen Polytheisten, die Götzen anbeteten. Diese Überlieferung und andere wie diese implizieren, dass die Frauen den Islam annahmen und so ist es, wie sie (die Überlieferungen) interpretiert werden müssen. Allah weiß es am besten.
Quelle: Sharh Sahih Muslim 1456
Wisse, dass es der Weg von Ash-Shafi'ee und der Gelehrten ist, die ihm zustimmten, dass es unrechtmäßig ist, mit den gefangenen Frauen unter den Götzendienern und anderen Ungläubigen zu verkehren, die keine göttliche Schrift haben, es sei denn, sie nehmen zuerst den Islam an. Es ist ihnen verboten, sich ihnen zu nähern, solange sie ihrer Religion folgen und diese gefangenen Mädchen gehörten zu den arabischen Polytheisten, die Götzen anbeteten. Diese Überlieferung und andere wie diese implizieren, dass die Frauen den Islam annahmen und so ist es, wie sie (die Überlieferungen) interpretiert werden müssen. Allah weiß es am besten.
Quelle: Sharh Sahih Muslim 1456
Daher: im
Gegensatz zur Praxis muslimischer Terroristen, die ihre Geiseln vergewaltigen,
verbieteten die rechtschaffenen Juristen die Vergewaltigung von
nicht-muslimischen Kriegsgefangenen, so wie sie den Zwang zur Verbreitung des
Islam verbieten.
Das Befolgen
des Propheten wird dadurch erfüllt, indem man sich an die Methodik der Gelehrten
hält und die grundlegenden islamischen Werte und Prinzipien im Herzen der
gesamten authentisch-religiösen Praxis priorisiert. Eine vorbestimmte
Interpretation in die Schrift zu erzwingen, indem man sich an die wörtliche
Bedeutung von Texten klammert, ohne Rücksicht auf Kontext und Exegese zu nehmen,
ist nicht Treue oder Hingabe; es ist Ignoranz und (religiös-islamischer) Analphabetismus.
Der Erfolg kommt von Allah, und Allah weiß es am
besten.
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