Steinigungsvers: Fehlender Qur’anvers?





Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen!

Danke an: www.letmeturnthetables.com

Vorwurf
Christliche Missionare und andere Islamfeinde versuchen, die Erhaltung des Qur’ans in Frage zu stellen, indem sie den folgenden Hadith[1] über die Strafe durch die Steinigung in Frage stellen:
Währenddessen saß 'Umar auf der Kanzel und als die Gebetsrufer fertig mit ihrem Ruf zum Gebet waren, stand 'Umar auf. Nachdem er Allah lobpreiste und verherrlichte, so wie Er es verdient, sagte er: „Nun denn werde ich euch etwas erzählen, was (Allah) mir bestimmte zu sagen. Ich weiß nicht; vielleicht deutet dies auf meinen Tod hin, wer auch immer also versteht und sich daran erinnert, muss es anderen weiter erzählen, wo auch immer seine Auffassung ihn hin bringt. Aber wenn jemand darum besorgt ist, dass er dies nicht versteht, dann ist es für ihn nicht gestattet, Lügen über mich zu erzählen.[2] Allah sandte Muhammad mit der Wahrheit und offenbarte ihm das heilige Buch, und darunter, was Allah offenbarte, war der Vers der Rajam (die Steinigung einer verheirateten Person (männlich und weiblich), welcher illegalen sexuellen Verkehr begeht) und wir rezitierten diesen Vers, verstanden ihn und lernten ihn auswendig.[3]
Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, bestrafte mit der Steinigung und nach ihm haben wir auch die Steinigung (als Strafe) angewendet. Ich befürchte, dass eine lange Zeit über die Menschen vergeht, bis jemand sagt: »Wir finden nichts über die Steinigung im Buche Allahs.« Und dann unterlassen sie eine Bestimmung, die Allah herab gesandt hat, und gehen die Irre. Und die Strafe der Steinigung ist für  denjenigen, der Unzucht begeht und verheiratet ist, zu verhängen, solange der Beweis oder die Schwangerschaft oder das Geständnis vorliegen.“
(Bukhari, Hadith 6328)
Das Problem mit all den Islamfeinden ist, dass sie nur eine Tradition oder zwei aufgreifen und all ihre Argumente auf ihren eigenen Erklärungen stützen, wobei sie nicht verstehen, dass der Schatz der islamischen Traditionen reich ist und jeden dieser falschen christlichen Missionare widerlegen kann, die die Rolle eines islamischen Gelehrten einnehmen. 
Lasst uns diese Sache detailliert durchgehen.

Die Wahrheit über den Ursprung dieses Verses

Einige Traditionen gehen davon aus, dass der Vers wie folgt lautete:

Wenn ein verheirateter Mann und eine verheiratete Frau Unzucht treiben, so steinigt sie (zu Tode).

Wenn wir uns aber alle Traditionen anschauen, stellen wir fest, dass der Vers niemals Teil des Qur’ans war und ebenso auch nicht als Vers des Qur’an gedacht war. Das Wort „offenbarte“ wird hier nur in einem metaphorischen Sinn verstanden. Dieser Vers war vermutlich eines von den Büchern der Juden und wurde niemals als Teil des Qur’ans offenbart, jedoch blieb er durch Überlieferungen erhalten.

Ibn Jarir Tabari berichtet in seinem Kommentar zu Surah Maida in Bezug auf das Ereignis der Steinigung bei Juden.
Der heilige Prophet sagte zu ihnen: „Wer ist der gelehrteste über das Gesetz bei euch?“. Sie antworteten: „Der soundso Al-A’war (d.h. Abdullah bin Souriya)“. Er wurde gerufen und kam. Der Prophet sagte: „Kennst du dich im Gesetz, das bei ihnen ist, aus?“ Er sagte: „Die Juden denken so.“ So sagte der Prophet zu ihm: „Bei Allah und bei dem Gesetz, welches Er Moses an dem Tag am Berge Sinai gab. (Erzähle mir,) Was findest du im Gesetz, was Ehebrecher angeht?“ Er sagte: „O  Abul Qasim (d.h. Prophet), sie steinigen den Verachtenswerten (d.h. Ehebrecher) und setzen den Reichen auf einen Kamel, schwärzen sein Gesicht. Er sitzt in der entgegengesetzten Richtung. Sie steinigen den Verachtenswerten, wenn dieser Ehebruch mit einer reichen Frau begangen hat und das selbe tun sie ihr auch an.“ So sagte der Prophet (nochmal) zu ihm: „Bei Allah und bei dem Gesetz, welches Er Moses an dem Tag am Berge Sinai gab. (Erzähle mir,) Was findest du im Gesetz?“ Er fing dann an, drumherum zu reden und der Prophet ermahnte ihn bei Allah und bei dem Gesetz, welches Er Moses an dem Tag am Berge Sinai gab, bis er sagte: „O Abul Qasim; „Wenn ein verheirateter Mann oder eine verheiratete Frau Ehebruch begehen, steinigt sie.“ So sagte der Prophet: „Es ist ungefähr so. Nehmt diese (die Juden, die Ehebruch begangen haben) und steinigt sie.“ (Tafsir Ibn Jarir Al-Tabari 10/328 Narration 11976)

Nun wird es klar, dass dieser Vers, den Abdullah bin Souriya sprach, einem Vers aus dem Gesetz (bspw. der Thora) ähnelt. Sogar heute noch finden wir ähnliche Anordnungen in der Bibel, z.B. im Deuteronomium, Kapitel 22.

Bedeutungen des Hadiths, der in Frage gestellt wird
Es soll uns zunächst bewusst werden, dass Offenbarungen nicht nur das sind, was der Qur’an enthält. Tatsächlich gab es mehr Offenbarungen, da der Prophet Muhammad (s)  nicht aus seinen Gelüsten heraus sprach:
Qur’an 53:3
noch spricht er aus Begierde.

Nachdem uns dies bewusst wurde, lasst uns den Hadith analysieren.
Als allererstes heißt es: „Allah sandte Muhammad mit der Wahrheit“. Hier schließt „die Wahrheit“ alle Formen der Offenbarung mit ein – sowohl Offenbarungen des Qur’ans als auch Aussprüche des Propheten (s). Als nächstes lesen wir „und offenbarte ihm das heilige Buch“. Das erste Wort hier ist „und“, welches z.B. in einer konjunktiven Bedeutung verwendet wird (die zwei Phrasen trennend) und es wird mit „offenbarte das heilige Buch“ (d.h. der Qur’an) fortgefahren. Dann heißt es „und darunter, was Allah offenbarte, war der Vers der Rajam (Steinigung)“. Hier beinhaltet „was Allah offenbarte“ beide Arten der Offenbarung und nicht nur das Buch, da wir wieder die Konjunktion „und“ haben, die beide Phrasen voneinander trennt. Und wir finden den „Vers“ der Steinigung in einer Rede des Propheten:

Berichtet von 'Ajma, sie sagte: Ich hörte den Gesandten Allahs sagen; „Wenn ein verheirateter Mann oder eine verheiratete Frau Ehebruch begehen, so steinigt sie beide zu Tode.“ (Tabarani Kabeer, Hadith 20321. Ibn Hajr klassifizierte ihn in seinem Werk Muwafaqatul Khubr al-Khabr 2/304 als Hasan. Das selbe in al-Mustadrak, 8070. Hakim klassifizierte es als Sahih. al-Dhahbi stimmte mit ihm überein)

Der Vers war niemals als qur’anischer Text gedacht
Es gibt mehr Beweise dafür, dass dieser Vers nicht als Teil des qur’anischen Skripts gedacht war.

1 - Es ist von Kathir bin Salt überliefert worden, dass Zaid (b. Thabit) sagte: Ich hörte den Propheten Allahs sagen: „Wenn ein verheirateter Mann oder eine verheiratete Frau Ehebruch begehen, so steinigt beide (zu Tode).“ Als Amr dies hörte, fragte er:
„Als dies herabgesandt wurde, kam ich zum Propheten und fragte ihn, ob ich es niederschreiben durfte, jedoch mochte er (der Prophet) es nicht.“ [Mustadrak ‘alā as-Sahihāyn von Imam al-Hakīm, Hadith 8184. Hakim nannte diesen Hadith Sahih, al-Dhahbi stimmte ihm zu]
2 - Über diesen Vers im Hadith sagte Kathir bin Salt: Zaid ibn Thabit und Marwan ibn Hakām diskutierten, wieso es nicht in dem qur’anischen Manuskript aufgeschrieben wurde. Umar ibn al-Khattāb (radiallahu ‘anh) war mit anwesend gewesen und hörte ihrer Diskussion zu. Dann sagte Umar ibn al-Khattab, dass er dies besser weiß als sie und er fügte die folgenden Worte hinzu, das er einmal zum Propheten kam und sagte:
„O Gesandter Allahs! Lass die Verse über die Steinigung niederschreiben - für mich.“ Der Prophet sagte dann: „Ich kann dies nicht tun“. [Sunan al-Kubra Baihaqi 8/211 & Sunan Al-Kubra Nasai Hadith 7148. Albani (on Sahiha 6/412) sagte, Baihiqi wies auf dessen Authentizität hin]

Wer könnte den Propheten Muhammad daran hindern, diesen Vers in den Qur’an schreiben zu lassen, wenn er zum qur’anischen Text gehören würde? Der Vers war – wie wir sehen – wirklich nicht dafür bestimmt, in den Qur’an aufgenommen zu werden und das ist, warum der Prophet Muhammad (s)  die Idee nicht gut fand, ihn (den Vers) niederzuschreiben.

Wird die Steinigung (rajm) im Qur’an erwähnt?
Was die Aussage des Kalifen Umar (d) „Ich befürchte, dass eine lange Zeit über die Menschen vergeht, bis jemand sagt: »Wir finden nichts über die Steinigung im Buche Allahs.«“, angeht, bezieht sich dies nur einer kategorischen Erwähnung. Andererseits weist der Qur’an auf die Strafe der Steinigung hin.

Qur’an 5:43-44
Wie aber wollen sie dich zum Richter berufen, während sie doch die Thora in ihrem Besitz haben, worin Allahs Richtspruch ist? Hierauf, und trotz alledem, kehren sie (Ihm) den Rücken; und sie sind nicht als Gläubige zu bezeichnen. Wahrlich, Wir hatten die Thora, in der Führung und Licht war, herabgesandt. Damit haben die Propheten, die sich (Allah) hingaben, den Juden Recht gesprochen, und so auch die Rabbiner und die Gelehrten; denn ihnen wurde aufgetragen, das Buch Allahs zu bewahren, und sie waren seine Hüter. Darum fürchtet nicht die Menschen, sondern fürchtet Mich; und gebt nicht Meine Zeichen um einen geringen Preis hin. Und wer nicht nach dem richtet, was Allah herabgesandt hat - das sind die Ungläubigen.

Fakt ist, dass der Qur’an in 5:43-44 über die Strafe durch Steinigung offenbart wurde und die Worte „worin Allahs Richtspruch ist“ (Vers 43) und „was Allah herabgesandt hat“ (Vers 44) beziehen sich auf die Strafe durch die Steinigung. Dies wird uns absolut klar, wenn wir uns die Traditionen anschauen, die uns Ibn Kathir, Tabari und Qurtubi usw. in ihren Kommentaren zu diesen Versen liefern:
Und als der Kalif Umar (d) sagte: „Steinigung ist eine Pflicht, welches in Allahs Buch festgelegt ist“, referierte er zu den Versen 43-44 der Surah 5, wie wir es oben behandelt haben. Außerdem müssen wir wissen, dass die Gefährten des Propheten etwas, was in Hadithen als wichtig und authentisch bestätigt wurde, es so sahen, wie wenn es im Qur’an erwähnt wird (von der Wichtigkeit her). Die folgende Überlieferung bestätigt dies.

'Abdullah (bin Masud) sagte. "Allah verflucht die Frauen, die Tätowierungen durchführen und solche, die sich tätowieren lassen. Ebenso diejenigen, die Haare von ihren Gesichtern entfernen und jene, die künstliche Lücken zwischen ihren Zähnen machen, damit sie hübscher aussehen, wobei sie Allahs Schöpfung ändern.“ Seine Aussagen erreichten eine Frau von den Bani Asd, die Um Yaqub hieß. Diese kam (zu Abdullah) und sagte: „Ich bin gekommen, zu wissen, dass du ssolche (Frauen) verflucht hast?“ Er antwortet „Warum soll ich nicht jene verfluchen, die Allahs Gesandter verfluchte und welche in Allahs Buch verflucht werden?“ Um Yaqub sagte: „Ich habe den ganzen Qur’an gelesen und finde darin nicht dies, was du mir genannt hast.“ Er sagte: „Wahrlich, wenn du ihn (den Qur’an) gelesen hast, hast du dies vorgefunden. Hast du denn nicht gelesen: „Und was euch der Gesandte gibt, das nehmt an; und was er euch untersagt, dessen enthaltet euch.“ (59:7). Sie antwortete: „Ja, dies habe ich.“ Er sagte: „Wahrlich, Allahs Gesandter verbot solche Sachen.“ (Bukhari, Hadith 4507)

Und wie wir (von oben) wissen ist die Strafe der Steinigung klar in den Hadithen enthalten.

Dachte der Kalif Umar wirklich, dass einige Verse des Qur’ans verloren gegangen sind?
Mit hoher Wahrscheinlichkeit wusste und verstand der Kalif Umar (d), dass die Worte „Wenn ein verheirateter Mann und eine verheiratete Frau Unzucht treiben, so steinigt sie (zu Tode)“ nicht zum Text des edlen Qur’ans gehörten.
Dies wird uns klar von einer anderen Tradition in welcher er sagte:

„Würden die Menschen nicht sagen, dass Umar eine Hinzufügung zum Buch Allahs gemacht hat, würde ich ihn (den Vers) am Rand des Qur’ans schreiben.“ (Musnad Ahmad Hadith 151. Ahmad Shakir classified it as Sahih)
Und gemäß dem Wortlaut in Sunan Nasai Al-Kubra Hadith 7151, sagte er „Ich würde es schreiben und dem Qur’an beilegen.“

Die Idee, dies am Rand des Qur’ans zu schreiben oder ihm (dem Qur’an) als Anhang beizulegen, zeigt klar, dass er (d) damit bloß gemeint hat, ihn (den Vers) als Nebennotiz beizulegen oder als Kommentar, um der künftigen Generation explizit über die Gültigkeit der Steinigung zu zeigen, da er sich davor fürchtete, dass diese Generation nach ihm ihn (den Vers und damit die Pflicht) leugnet und somit in die Irre geht.
Das obige Detail zeigt klar und deutlich, dass niemals einen Vers als Teil des Qur’ans existierte, welcher von der Steinigung spricht.

Kommentare der Gelehrten

Ø  Die Idee, dass niemals ein Vers zur Steinigung existierte, welcher als Teil des Qur’ans offenbart wurde, und dann abrogiert wurde, ist nicht mein Geistesprodukt. Tatsächlich basiert das obere auf Shaykh Taqi Usmanis Erklärung. (siehe Takmala Fath al-Mulhim vol.2 p.354-61).
Ø  Sayyid Maududi hatte die selbe Sichtweise.
Ø  al-Alusi zitiert Ibn Humam (d. 861 A.H.), die gleiche Behauptung zu haben (siehe Ruh al-M'ani 9/278).
Ø  al-Baqilani (403 A.H.) wies auch die Idee zurück, dass dies einst Teil des Qur’ans gewesen ist und dann in seinem al-Intisar abrogiert wurde. Shaykh Shu'aib Arnaut zitierte es in seinen Bemerkungen zu Hadith 21636 des Musnad Ahmad und stimmte dem zu.

Darüber hinaus bringt diese Erklärung allen Fragen und Zweifeln zu dieser Sache ein Ende.

Die Anwendung der Steinigung (Rajm):
Die Steinigung ist tatsächlich gültig. Dies wurde durch die Mutawatar Ahadith berichtet – durch ungefähr 52 Gefährten (siehe Takmala Fath al-Mulhim vol.2 p.362 für all diese Referenzen). Die Mutawatar Ahadith entscheiden über den Anwendungsbereich des qur’anischen Verses in Surah Nur über die Auspeitschung und limitieren dies zu unverheirateten Personen. Genauso wie der Qur’an generelle Vorschriebe über eine Person gibt, die stiehlt – Mann oder Frau: Seine bzw. ihre Hand soll amputiert werden. Diese Gesetzgebung ist generell und literarisch so zu verstehen: Alles, was auch nur den Wert von einem Cent hat. Aber Mutawatir Ahadith limitieren dies zu einem gewissen Betrag. 
Über die Berichte, die besagen, dass der in Frage gestellte Hadith Teil der Surah Ahzab gewesen ist, siehe HIER (KOMMT NOCH!).

Und Allah weiß es am Besten!




[1] Um sich die originalen, englischen Texte anzuschauen, siehe: http://www.letmeturnthetables.com/2009/08/myth-of-qurans-lost-verse-about-stoning.html, alle deutschen Übersetzungen sind von mir...
[2] Und genau hier bezieht sich 'Umar auf die Islamfeinde, die das, was er sagt, nicht verstanden haben, wie wir gesehen haben.
[3] Achtung! Viele islamkitische Internetseiten haben eine willkürliche Übersetzung, wie zum Beispiel: „Wahrlich, Allah sandte Mohammed die Wahrheit und sandte auf ihn hernieder das Buch, und die Steinigungsverse waren darin enthalten. (...) Ich muß leider eingestehen, daß die Menschen das in der Zwischenzeit vergessen haben und womöglich sagen: „Wir finden die Strafe der Steinigung nirgends in Allahs Buch“,“
Mit so einer verfälschten Übersetzung wollen sie zeigen, dass der Steinigungsvers Teil des Qur’ans war, was nicht stimmt.

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